Nein. Es muss kein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Es genügt, dass Sie eine Vertragsüberschreibung vornehmen, das heisst, der Vermieter, der ausziehende und die verbleibenden Mieter müssen schriftlich ihr Einverständnis erklären, dass der ausziehende Mieter aus dem Vertrag gestrichen und von jeder weiteren Haftung befreit wird. Dies bedeutet aber auch, dass der ausziehende Mieter so lange haftet, bis alle Parteien zugestimmt haben. Eine Alternative Ihrer so genannten Solidarmieterschaft wäre, lediglich einen Hauptmieter einzusetzen und mit den anderen WG-Genossen einen Untermietvertrag abzuschliessen. Dies erlaubt einen besonders für Wohngemeinschaften wichtigen flexibleren Mieterwechsel, da sich der Vermieter grundsätzlich gegen Untermietverträge nicht sperren kann.