Pflicht zur Teilnahme
Frage: Ich habe vom Bundesamt für Statistik den Fragebogen zur «Mietpreis-Strukturerhebung» erhalten. Weil mir die Fragen zu weit gehen, habe ich sie nicht beantwortet. Nun werde ich gemahnt. Muss ich wirklich mitmachen?
Veröffentlicht am 8. Dezember 2003 - 12:06 Uhr
Ja, die Teilnahme ist obligatorisch. Dabei kann sich das Bundesamt für Statistik (BFS) auf eine gesetzliche Grundlage berufen: Gemäss dem Bundesstatistikgesetz und der dazugehörigen Verordnung besteht für die «Mietpreis-Strukturerhebung» eine Auskunftspflicht.
Gegen Säumige könnte das Amt Bussen aussprechen. Deshalb empfehle ich Ihnen, den Fragebogen korrekt und vollständig auszufüllen. Das sollte laut BFS in 15 bis 20 Minuten möglich sein. Je mehr Leute mitmachen, desto repräsentativer sind die Ergebnisse.
Falls Sie sich Sorgen wegen der Angaben machen: Das BFS untersteht dem Datenschutzgesetz. Das bedeutet vor allem, dass nach Abschluss der Erhebung alle Fragebogen vernichtet und die persönlichen Angaben aus der Datenbank gelöscht werden müssen.