Steht das Signal «Halten verboten» im Bereich des Trottoirrandes, gilt das Verbot auch für das Trottoir. In diesem Fall dürfen Sie auf dem Trottoir nicht mal kurz anhalten und einen Kollegen «abladen». Auch ohne Halteverbot dürfen Sie auf dem Trottoir nicht parkieren. Das ist nur für Fahrräder erlaubt; laut Gesetz muss immer ein 1,5 Meter breiter Raum frei bleiben. Das Parkieren anderer Fahrzeuge auf dem Trottoir ist verboten. Kurzes Anhalten für den Güterumschlag oder zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen ist gestattet. Auch dabei muss für Fussgänger ein Raum von 1,5 Meter frei bleiben. In jedem Fall gilt: Wer mit einem Fahrzeug das Trottoir benützt, muss auf Fussgänger und Benützer fahrzeugähnlicher Geräte wie Rollbrett- und Rollschuhfahrer, Mini-Trottinette oder Kinderräder Rücksicht nehmen und ihnen den Vortritt lassen.

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