Auf dem Trottoir parkieren?
Frage: Ich habe mein Motorrad im Halteverbot auf dem Trottoir parkiert. Nun werde ich gebüsst wegen Missachtung des Halteverbots. Ich bin der Meinung, dass dies zu Unrecht geschehen ist. Wer darf auf dem Trottoir parkieren und wer nicht?
Veröffentlicht am 4. Dezember 2006 - 14:00 Uhr
Steht das Signal «Halten verboten» im Bereich des Trottoirrandes, gilt das Verbot auch für das Trottoir. In diesem Fall dürfen Sie auf dem Trottoir nicht mal kurz anhalten und einen Kollegen «abladen». Auch ohne Halteverbot dürfen Sie auf dem Trottoir nicht parkieren. Das ist nur für Fahrräder erlaubt; laut Gesetz muss immer ein 1,5 Meter breiter Raum frei bleiben. Das Parkieren anderer Fahrzeuge auf dem Trottoir ist verboten. Kurzes Anhalten für den Güterumschlag oder zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen ist gestattet. Auch dabei muss für Fussgänger ein Raum von 1,5 Meter frei bleiben. In jedem Fall gilt: Wer mit einem Fahrzeug das Trottoir benützt, muss auf Fussgänger und Benützer fahrzeugähnlicher Geräte wie Rollbrett- und Rollschuhfahrer, Mini-Trottinette oder Kinderräder Rücksicht nehmen und ihnen den Vortritt lassen.
1 Kommentar
Liebes Beobachterteam, ich wünschte mir das in ihrem Text auch Menschen mit Hilfsmitteln wie Rollstuhl, Rollatoren ect. genannt werden. Für diese Menschen sind falschparkierer ein riesen Problem im Alltag. Es wäre durchaus hilfreich wenn immer wieder darauf hingewiesen würde. DANKE