Patrick Strub
Veröffentlicht am 9. März 2026 - 09:02 Uhr

Pflanzen dürfen nicht zu dicht an das Grundstück des Nachbarn angrenzen.
Bild: Gemini/KI-generiert – Illustration: Joël Borter
Pflanzen können Zwietracht säen. Wenn sich Nachbarn über den Standort von Hecken, Büschen oder Bäumen in den Haaren liegen, muss das Gesetz her.
Jeder Kanton hat seine eigenen Vorschriften über Grenzabstände, Maximalhöhen und dergleichen. In den meisten Kantonen finden sich diese Bestimmungen im Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (EG ZGB). Die entsprechenden Artikel und Paragraphen finden Sie hier im Folgenden aufgelistet.
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