Friedliche Nachbarschaft setzt gegenseitige Rücksichtnahme voraus. Das bedeutet in Ihrem Fall, dass Ihr Nachbar auf Ihr Schlafbedürfnis angemessen Rücksicht nehmen muss, während Sie einen gewissen Geräuschpegel des Nachbarn hinzunehmen haben. Jede Toleranz hat aber ihre Grenzen. Keinesfalls brauchen Sie andauernde übermässige Immissionen zu dulden. Ihr Nachbar muss sich - wie jeder andere Anwohner auch - an die allgemeinen Ruhezeiten und insbesondere an die Nachtruhe halten. Er darf nach 22 Uhr nur noch in Zimmerlautstärke fernsehen.

Zuerst an die Rücksicht appellieren

Ein harmonisches Nebeneinander erfordert aber auch die Fähigkeit, miteinander zu kommunizieren. Suchen Sie deshalb das Gespräch! Wenn Sie sich das nächste Mal gestört fühlen, fragen Sie Ihren Nachbarn, ob er nicht bereit wäre, kurz bei Ihnen vorbeizuschauen. So könnte er sich einen Eindruck verschaffen, wie gut sein Fernsehgerät ausserhalb der eigenen vier Wände hörbar ist. Vielleicht erreichen Sie damit, dass sich Ihr Nachbar in Ihre Situation hineinversetzt und sich künftig rücksichtsvoller verhält.

Sollte er mit seinen Lärmbelästigungen jedoch fortfahren, können Sie die Verwaltung oder den Vermieter benachrichtigen. In der Folge können diese den Mieter mit einem eingeschriebenen Brief auf seine Sorgfaltspflichten aufmerksam machen und ihn auffordern, sich an die festgelegten Ruhezeiten zu halten. Wenn Ihr lauter Nachbar uneinsichtig bleibt, kann die Vermieterin sogar die Kündigung aussprechen, sofern nach erfolgloser Abmahnung eine weitere Lärmklage eingeht.

Wenn sich Verwaltung oder Vermietung der Sache nicht annehmen - aus welchen Gründen auch immer -, bleibt Ihnen das Mittel der Zivilklage, um ihre Forderungen durchzusetzen. Falls Sie aber den Gang zum Friedensrichter oder vors Gericht scheuen, gibt es eine weitere Möglichkeit: Sie können jederzeit bei der Polizei Anzeige wegen Nachtruhestörung erstatten.