Ihr Vermieter muss Ihnen jährlich mindestens einmal eine Abrechnung vorlegen. Tut er das nicht, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  1. Sie können sich an die Schlichtungsbehörde für Mietsachen wenden und verlangen, dass der Vermieter verpflichtet wird, die Abrechnung innert einer bestimmten Frist zu erstellen.
  2. Sie können die Bezahlung künftiger Nebenkosten verweigern, solange keine Abrechnung vorliegt.
  3. Sie können sogar die Rückzahlung der bisher geleisteten Akontozahlungen verlangen oder diese mit dem laufenden Mietzins verrechnen.

Da Sie aber bei den Varianten 2 und 3 Gefahr laufen, vom Vermieter betrieben zu werden, empfehle ich Ihnen, in die Offensive zu gehen und ein kostenloses Verfahren bei der Schlichtungsbehörde einzuleiten.