Anna Peter, Fachbereich Wohnen:

Können Sie sich nicht einigen, muss das Gericht entscheiden, wer in der Wohnung bleiben darf. Da die Kinder nach der Trennung bei der Mutter bleiben, sind die Chancen gross, dass sie die Wohnung zugesprochen erhält. Denn die Kinder sollten wegen der Trennung der Eltern nicht ihre gewohnte Umgebung verlassen müssen. Der Vermieter hat bei der Wohnungszuteilung kein Mitspracherecht; er muss sich dem Richterentscheid fügen. Gedenken Sie, die Familienwohnung zu kündigen, müssen Sie Folgendes beachten: Damit die Kündigung gültig ist, braucht es die Zustimmung beider Ehegatten. Unterschreibt Ihre Ehefrau die Kündigung nicht, müssen Sie ebenfalls das Gericht einschalten.

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