Das Parlament entschädigt einstige Verdingkinder und Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen für ihr erlittenes Unrecht mit insgesamt 300 Millionen Franken. Zudem will man für Überlebende Anlaufstellen in den Kantonen schaffen, Aktenschränke öffnen und das düstere Kapitel der Geschichte historisch aufarbeiten lassen.

Ein grosser Erfolg für die Betroffenen, wenn auch ein später und hart erkämpfter. Und er zeigt, was öffentlicher Druck bewirken kann. Beigetragen zu diesem Ergebnis haben viele Menschen; erst durch ihr Engagement und ihren Einsatz hat die Politik reagiert.

Der Beobachter hat früh gehandelt

Vor bald 80 Jahren hat Carl Albert Loosli, Journalist und Philosoph, im «Schweizerischen Beobachter» 1938 die «administrative Willkürjustiz» angeprangert und die Zustände beschrieben, unter denen die Opfer der amtlich verordneten Zwangsmassnahmen litten. Doch damals waren Recht und Ordnung nicht im Doppelpack zu haben. Im Zweifel ging die Ordnung vor. Wer sich nicht anpasste, galt schnell als Querulant oder als asozial und wurde weggesperrt.

Abgeschafft wurde die administrative Zwangsversorgung erst 1981 – unter dem Druck der Europäischen Menschenrechtskonvention. Auf eine offizielle Entschuldigung oder gar eine finanzielle Entschädigung warteten die Opfer jedoch vergeblich. Noch 2004 verweigerten ihnen der Bundesrat und das Parlament eine konkrete Hilfe.

Das darf sich nie mehr wiederholen

Die Wende kam 2008 und 2010. Der Beobachter forderte Wiedergutmachung. Der Jurist und Autor Dominique Strebel schilderte die Geschichten von Betroffenen im Buch «Weggesperrt». Der Regisseur Markus Imboden machte den Film «Der Verdingbub». Viele Medien publizierten Geschichten einstiger Opfer.

Die Bundesrätinnen Eveline Widmer-Schlumpf und zweieinhalb Jahre später Simonetta Sommaruga entschuldigten sich im Namen des Bundesrats bei den Opfern der administrativen Zwangsmassnahmen. Erst die breit abgestützte Initiative von Guido Fluri hat allerdings erreicht, dass endlich auch Geld gesprochen wird für die Opfer einer Geschichte, die sich nie mehr wiederholen darf.