Administrativ Versorgte
Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf entschuldigte sich im September 2010 bei all jenen Männern und Frauen, die bis in die 1980er Jahre ohne Straftat und ohne Urteil eingesperrt worden waren, weil sie als «arbeitsscheu» oder «liederlich» galten. Im April 2011 reichte SP-Nationalrat Paul Rechsteiner eine parlamentarische Initiative ein, die eine Entschuldigung durch das Parlament, umfassende historische Aufarbeitung und unbeschränkten Aktenzugang für die Betroffenen fordert.

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Verdingkinder
Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat im August 2011 einen Anlass angekündigt, an dem sich der Bundesrat auch bei den Verdingkindern entschuldigen will. Einzelne Kantone – etwa der Thurgau – haben eine Entschuldigung ausgesprochen.

Die historische Aufarbeitung wird mit viel Engagement vorangetrieben. Doch die Mittel reichten erst für die Erforschung der Situation in einzelnen Dörfern. Eine Gesamtschau fehlt. Finanzielle Wiedergutmachung haben die Verdingkinder nicht erhalten.

Zwangssterilisierte
Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat den Betroffenen versprochen, dass «ihr Leiden durch die Behörden Anerkennung findet». Der Europarat bereitet eine Empfehlung zu den Zwangssterilisationen und Zwangskastrationen in den Mitgliedsländern vor. Eine umfassende historische Aufarbeitung der Zwangssterilisationen ist nicht erfolgt. Auch fehlt es an einer finanziellen Wiedergutmachung.

Misshandelte Heimkinder
Der Luzerner Regierungsrat Guido Graf entschuldigte sich 2011 bei den misshandelten Heimkindern. Eine Entschuldigung der Sozialdirektorenkonferenz oder des Bundes fehlt. Die Geschichte der Heime im Kanton Luzern wird aufgearbeitet. Die Ingenbohler Schwestern haben einen Expertenrat beauftragt, die römisch-katholische Kirche des Kantons Luzern ein interdisziplinäres Forscherteam eingesetzt. Die Guido-Fluri-Stiftung dokumentiert die Erinnerungen Betroffener. Unklar ist nach wie vor, wie die Heilsarmee ihre eigene Rolle aufarbeitet. Weiterhin fehlt eine historische Gesamtschau. Finanzielle Entschädigungen wurden nicht gesprochen – anders als in Deutschland, wo ein Fonds von 120 Millionen Euro bereitgestellt wurde.

Opfer von Kindswegnahmen und Zwangsadoptionen
Einzig die «Kinder der Landstrasse» wurden in den 1990er Jahren umfassend rehabilitiert. Bei anderen Kindern, die ebenfalls ihren Eltern weggenommen wurden, gab es keine Entschuldigungen, kein Geld, und kaum etwas wurde erforscht. Nur im Kanton Waadt gab es eine Rehabilitierung und wird ein Fonds für Härtefälle eingerichtet. Bundesrat und Parlament haben das Adoptionsrecht so ergänzt, dass in Zukunft auch Eltern ein Anrecht darauf haben, mit ihren zur Adoption freigegebenen Kindern Kontakt aufzunehmen, falls diese es wollen.