
Gitta Limacher
Veröffentlicht am 2. April 2026 - 08:41 Uhr
Veröffentlicht am 2. April 2026 - 08:41 Uhr

Kündigen ist generell erlaubt – auch wenn der Arbeitgeber bereits über 50 ist.
Bild: Getty Images – Montage: Beobachter
3 Checks bei Erhalt der Jobkündigung
1. Sperrfristen prüfen
2. Missbräuchlichkeit klären
3. Einsprache nicht verpassen
Ein Heizungsmonteur arbeitet 44 Jahre lang beim selben Arbeitgeber. Immer zufriedenstellend – doch kurz vor der Pensionierung hat er keine Lust mehr auf Neues. Der Chef findet, er sei «negativ eingestellt» und kündigt ihm. Darf er das?
Eine 63-jährige Direktionsassistentin ist schon seit 14 Jahren bei derselben Firma. Doch seit einem halben Jahr ist sie krank. Darf man sie einfach entlassen?
Grundsätzlich darf man beiden kündigen. Denn Angestellte sind in der Schweiz kaum geschützt, die Kündigungsfreiheit wird grossgeschrieben. Die Arbeitgeberin kann den Anstellungsvertrag jederzeit auflösen, einen wichtigen Grund braucht es nicht.
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