Ein Heizungsmonteur arbeitet 44 Jahre lang beim selben Arbeitgeber. Immer zufriedenstellend – doch kurz vor der Pensionierung hat er keine Lust mehr auf Neues. Der Chef findet, er sei «negativ eingestellt» Kündigung aus dem Nichts Mit 61 entlassen, weil die Motivation fehlte und kündigt ihm. Darf er das?

Eine 63-jährige Direktionsassistentin ist schon seit 14 Jahren bei derselben Firma. Doch seit einem halben Jahr ist sie krank. Darf man sie einfach entlassen?

Grundsätzlich darf man beiden kündigen. Denn Angestellte sind in der Schweiz kaum geschützt, die Kündigungsfreiheit wird grossgeschrieben. Die Arbeitgeberin kann den Anstellungsvertrag jederzeit auflösen, einen wichtigen Grund braucht es nicht.

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Keine Kündigung während Krankheit

Aber in Ausnahmefällen ist die Kündigung ungültig. Etwa wenn Angestellte krank oder verunfallt Arbeitsrecht Krankheit schützt vor Kündigung nicht sind. Dann läuft abhängig von der Anstellungsdauer eine Sperrfrist von maximal 180 Tagen, während der ihnen nicht gekündigt werden kann.