Die Statuten sehen vor, dass der Vorstand sich selber wählen kann – eine Kompetenz, die laut Gesetz nur die Mitgliederversammlung hat. Eine Suspendierung von Mitgliedern ist in den Statuten hingegen nicht vorgesehen. Der SKV rühmt sich, 8700 KMU in der Schweiz zu vertreten, weist aber tatsächlich nur knapp 2000 zahlende Mitglieder auf (siehe Artikel zum Thema Schweizerischer KMU-Verband: Ein sehr privater Verband).

Markus Arnitz, einer der Betroffenen, hat die Beschlüsse der Versammlung mittlerweile gerichtlich angefochten. Über die Gründe für die Suspendierung der Mitgliedschaft von ihm und seinem Mitstreiter Daniel Trappitsch gibt es zwei Versionen. SKV-Präsident Josef Rothenfluh erklärt, die beiden seien dadurch frei, «einen eigenen, besseren Verband aufzubauen, wie sie das offensichtlich im Sinn haben». SKV-Geschäftsleiter Roland Rupp sagt: «Die Mitgliedschaft der zwei Herren wurde ausgesetzt, weil sie dem KMU-Verband geschadet haben.» Arnitz und Trappitsch hätten via Facebook alle dort eingetragenen Fans des SKV kontaktiert. Das habe dem Verband zahlreiche negative Reaktionen eingebracht.