In der modernen Arbeitswelt finden flexible Arbeitszeitmodelle immer mehr Verbreitung. Gilt in einem Betrieb Gleitzeitarbeit, müssen die Angestellten in der Regel nur während bestimmter Blockzeiten zwingend arbeiten. Ansonsten können sie über ihre Arbeitszeit selbst entscheiden, solange sie insgesamt ihr Stundensoll erfüllen und die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Insofern liegt es auch in ihrem Verantwortungsbereich, innert nützlicher Frist für einen Ausgleich allfälliger Mehrarbeit zu sorgen. Ein positiver Gleitzeitsaldo ist daher von Überstunden im Sinne von Art. 321c OR zu unterscheiden. Beachten Sie hierzu die Gerichtsentscheide.