Geht die Initiative zur beruflichen Aus- oder Fortbildung von der Arbeitnehmerin aus, weil diese beruflich weiterkommen will, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, sich an den anfallenden Kosten zu beteiligen. Tut er es trotzdem, kann er von der Arbeitnehmerin eine Gegenleistung verlangen. Meist müssen sich Angestellte verpflichten, nach Abschluss der Ausbildung eine gewisse Zeit im Betrieb zu verbleiben oder aber die Ausbildungskosten zurückzuerstatten. Folgende Grundsätze sind dabei zu beachten: