So haben sich die französischen Umweltaktivisten von «Youth For Climate» den Schutz ihrer Anonymität nicht vorgestellt. Auf ein Rechtshilfegesuch der europäischen Strafverfolgungsbehörde Europol hin verfügten die Schweizer Behörden, der E-Mail-Anbieter Protonmail müsse IP-Adressen der Aktivisten herausgeben. Dieser Zahlencode dient im Internet dazu, angeschlossene Geräte zu identifizieren. 

Das Kollektiv war in Hausbesetzungen in Paris involviert, worauf die Polizei wegen Diebstahl, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch ermittelte. Die Gruppe kommunizierte über Protonmail, einen Genfer Anbieter, der die Nachrichten seiner Kunden verschlüsselt. Die Herausgabe der IP-Adressen führte schliesslich gemäss dem linken französischen Portal «Secours rouge» zu mehreren Verhaftungen.

Protonmail verspricht jetzt weniger

Auf verschiedenen Tech-Portalen und in sozialen Medien ergoss sich nach Bekanntwerden des Falls Häme über den angeblich so sicheren Schweizer E-Mail-Anbieter. Inzwischen löschte Protonmail auf seiner Webseite ein bisher zentrales Versprechen: «Wir speichern keine IP-Protokolle, die mit Ihrem anonymen E-Mail-Konto verknüpft werden können. Ihre Privatsphäre steht an erster Stelle.»

Seither heisst es an dieser Stelle nur noch: «ProtonMail ist ein E-Mail-Dienst, der die Privatsphäre respektiert und die Menschen (nicht die Werbetreibenden) in den Mittelpunkt stellt. Ihre Daten gehören Ihnen, und unsere Verschlüsselung stellt das sicher.»

Der Ruf von Protonmail war bisher ausgezeichnet. Menschenrechts- und Umweltaktivisten, Systemkritikerinnen, Oppositionspolitiker aber auch Journalistinnen und Journalisten aus aller Welt nutzen den Dienst.

Andy Yen, Gründer und CEO von Proton Technologies, der Firma hinter Protonmail, hielt darauf in einem Blogbeitrag fest: Er sei «tief besorgt», dass rechtliche Möglichkeiten, die für schwere Verbrechen gedacht seien, in diesem Fall angewendet worden seien. Doch als Schweizer Firma sei man an Schweizer Recht gebunden. Proton habe eine «rechtsverbindliche Verfügung» erhalten und habe keine Möglichkeit gehabt, den Entscheid anzufechten.

 

 

Tor-Browser empfohlen

Der Protonmail-Chef versichert, man kenne die Identität der Kunden nicht und IP-Adressen würden grundsätzlich nicht protokolliert, ausser auf behördliche Anordnung. In solchen Fällen würden die Nutzer jeweils informiert. Im vorliegenden Fall «war uns zu keinem Zeitpunkt bekannt, dass es sich bei den betroffenen Nutzern um Klimaaktivisten handelte». Und:«Unsere Verschlüsselung kann unter keinen Umständen umgangen werden.» Das heisst, E-Mails, Anhänge, Kalender, Dateien, «können nicht durch gerichtliche Anordnungen kompromittiert werden».

Im Fall der französischen Umweltaktivisten reichten aber offenbar die IP-Adressen und technische Informationen über die von den Nutzern verwendeten Geräte, um sie zu identifizieren. 

Um die eigene Anonymität in jedem Fall wahren zu können, rät Protonmail, den  E-Mail-Dienst mit dem Tor-Browser zu verwenden. Dieser Browser leitet Internetnutzer über mehrere Server um, damit die eigene IP-Adresse verborgen bleibt. 

Es ist nicht das erste Mal, dass Protonmail auf Anweisung der Strafverfolgungsbehörden IP-Adressen herausgeben muss. Gemäss Transparenzbericht erhielt der E-Mail-Dienst letztes Jahr rund 3500 Anfragen. In 750 Fällen wehrte sich Protonmail gegen die Herausgabe. In gut 3000 Fällen musste das Unternehmen schliesslich die Nutzerinformationen herausrücken. Im Vorjahr waren es noch halb so viele.

 

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Otto Hostettler, Redaktor
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