«Ich habe es bis heute nie mehr gesehen», erzählte die Mutter dem Beobachter vor fünf Jahren. Marco wurde zur Adoption freigegeben. Der Grund: Er war ein uneheliches Kind.

Vielen Single-Müttern ging es so, und das bis in die siebziger Jahre. Die Geschichte dieser Frauen und ihrer geraubten Kinder wurde bis heute nicht geschrieben – erstaunlich, denn in den sechziger Jahren gab es jährlich bis zu 400 unehelich geborene Kinder. Man schätzt, dass zehn Prozent zur Adoption freigegeben wurden.

Mehr Einsicht dank Beobachter

Es gab auch Konstellationen, in denen die «gefallenen Mädchen» unter grossem Druck von Behörde, Kindsvater oder nicht selten den eigenen Eltern einen Vertrag unterschrieben, worin sie auf ihr Kind verzichteten.

Bisher hatten diese Frauen keine Chance, etwas über ihre Kinder zu erfahren. Die Amtsstellen verweigerten ihnen die Herausgabe der Akten, dies oft unter Berufung auf das Amtsgeheimnis. Die Rechtslage war unklar. Doch damit ist nun Schluss: Aufgrund der damaligen Recherchen des Beobachters wurde eine Motion eingereicht, die verlangte, dass diese Schikane aufgehoben würde.

An der letzten Session hat nach dem Bundesrat jetzt auch das Parlament zugestimmt, dass diese Mütter die neue Identität ihrer Kinder erfahren dürfen – vorausgesetzt, diese sind volljährig und damit einverstanden.