Ja. Im Zivilgesetzbuch ist es klar definiert: Die Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) kann nur dann einen Beistand einsetzen Beistandschaft Ein Beistand nach Mass , wenn eine volljährige Person wegen einer geistigen Behinderung, einer psychischen Störung oder «eines ähnlichen in der Person liegenden Schwächezustands ihre Angelegenheiten nur teilweise oder gar nicht besorgen kann».

Zwei Gründe für einen Beistand

Was heisst das? Es braucht demnach zwei Gründe, damit ein Beistand eingesetzt wird: einen sogenannten Schwächezustand und die Unfähigkeit, seine Angelegenheiten zu erledigen – Juristen sprechen in diesem Fall von einem «Schutzbedürfnis».

Solange Ihr Neffe seine Rechnungen bezahlt, seine Steuererklärung ausfüllt – oder sich für diese Angelegenheiten Hilfe holt –, er keine unsinnigen Kredite aufnimmt, sich nicht verschuldet Steuerschulden Was, wenn ich nicht pünktlich zahlen kann? und keine unnötigen Verträge unterschreibt, besteht kein Schutzbedürfnis.

Wenn jemand einen Schwächezustand, aber kein Schutzbedürfnis hat, darf er nicht verbeiständet werden. Es gibt nämlich viele, die trotz psychischer Probleme ihre Angelegenheiten im Griff haben. Selbst geistig Behinderte sind dazu oftmals in der Lage. Wäre das anders, müsste der Umkehrschluss gelten: Alle, bei denen der Pfändungsbeamte klingelt Schulden Pfändung – was heisst das? oder die sich nicht um ihren Bürokram kümmern, müssten einen Beistand erhalten.

Wenn Ihr Neffe seine Angelegenheiten nicht mehr besorgen könnte, würde die Kesb eine Beistandschaft anordnen. Wir wollen hoffen, dass das nicht passiert – beispielsweise dank Hilfe aus dem Umfeld. Denn im Gesetz ist auch festgelegt, dass die Kesb nur dann eine Massnahme anordnet, wenn die Unterstützung durch die Familie, andere nahestehende Personen und private oder öffentliche Dienste «nicht ausreicht oder von vornherein als ungenügend erscheint».

Umgang mit der Kesb

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Die Kesb will etwas mit Ihnen klären? 3 Tipps von Beobachter-Experte Walter Noser (Aufzeichnung vom 27.9.2017).
Quelle: Beobachter Bewegtbild
Mehr zu Beistandschaft bei Guider

Eine Beistandschaft im Erwachsenenschutzrecht dient zum Schutz bzw. zur Unterstützung der hilfsbedürftigen Person. Erfahren Sie als Beobachter-Abonnentin, welche Anforderungen und Pflichten ein Beistand zu erfüllen hat und wie Sie sich im Streitfall mit der Betreuungsperson schriftlich bei der Kesb beschweren können.

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