Grundsätzlich gilt: Auch wer verheiratet ist, haftet nur für seine eigenen Verpflichtungen und Schulden. Und nicht auch für diejenigen des anderen. Doch es gibt Ausnahmen.

Täglicher Bedarf

Das Eherecht bestimmt: Verheiratete haften für bestimmte Verpflichtungen gemeinsam, solange sie zusammenleben, nämlich für die sogenannten Geschäfte zur Deckung «der laufenden Bedürfnisse der Familie». Dazu gehören etwa Ausgaben für Lebensmittel und weitere Dinge des täglichen Bedarfs, für übliche Kleidung oder kleinere Einrichtungsgegenstände, für Strom und Ähnliches.

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