
Cornelia Döbeli
Veröffentlicht am 26. Juni 2026 - 09:51 Uhr
Veröffentlicht am 26. Juni 2026 - 09:51 Uhr

Für alltägliche Ausgaben wie Lebensmittel, Kleidung oder Haushaltsgegenstände haften Eheleute gemeinsam.
Bild: Magnific, Gemini [KI generiert] – Illustration: Fabian Widmer
Grundsätzlich gilt: Auch wer verheiratet ist, haftet nur für seine eigenen Verpflichtungen und Schulden. Und nicht auch für diejenigen des anderen. Doch es gibt Ausnahmen.
Täglicher Bedarf
Das Eherecht bestimmt: Verheiratete haften für bestimmte Verpflichtungen gemeinsam, solange sie zusammenleben, nämlich für die sogenannten Geschäfte zur Deckung «der laufenden Bedürfnisse der Familie». Dazu gehören etwa Ausgaben für Lebensmittel und weitere Dinge des täglichen Bedarfs, für übliche Kleidung oder kleinere Einrichtungsgegenstände, für Strom und Ähnliches.
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