Misshandlung von Betagten hinter verschlossener Tür kommt in den besten Familien vor. Ein typisches Beispiel: Dreimal wurde die 79-jährige Albertine Nauer (Name geändert) von ihrer Schwiegertochter während einer Auseinandersetzung spitalreif geschlagen. Beim dritten Klinikaufenthalt weigerte sich die Witwe aus Angst vor weiteren Übergriffen, in ihre Wohnung auf dem Bauernhof ihres Sohnes zurückzukehren. Das Spitalpersonal schaltete die Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter (UBA) ein. Dank deren Netzwerkarbeit konnte die Betroffene nach dem Spitalaufenthalt umgehend ein neues Zuhause beziehen. Und ein pensionierter Jurist der Beschwerdestelle verpflichtete den Sohn, für die Miete aufzukommen, zumal der Mutter ein lebenslanges Wohnrecht auf dem Hof zustand.

«Die Problemsituationen und Misshandlungen von Betagten zu Hause im Familienkreis sind immer noch mit einem Tabu belegt», so Anja Bremi, seit zehn Jahren Präsidentin der UBA Zürich und Schaffhausen. Fachleute und Behörden gehen von einer riesigen Dunkelziffer aus. Auffallend wenig, nämlich nur gerade zehn Prozent aller Beschwerden, die an die UBA gelangen, kommen aus dem direkten familiären Umfeld. In Frankreich beispielsweise sind es hingegen 70 Prozent. Dort ist die Problematik offenbar weniger tabubehaftet als hierzulande.

Expertin Anja Bremi zieht eine Parallele zur anfänglichen Verdrängung häuslicher Gewalt gegen Kinder. Lange Zeit wurde diese Problematik totgeschwiegen. Heute sind Eltern, Betreuerinnen und Lehrerschaft sensibilisiert und reagieren entsprechend. Beratungs- und Kriseninterventionsstellen bieten professionelle Hilfe an. Anja Bremi hofft, dass auch die Gewalt im Alter verstärkt thematisiert und offen diskutiert wird.

Die Hoffnung ist berechtigt. Während sich vor zehn Jahren bei der Beschwerdestelle 70 Prozent der Vorwürfe gegen Heime richteten, waren es letztes Jahr noch 50 Prozent. Bremi: «Die Heime zeigen sich heute aufgeschlossener gegenüber der Problematik.» Zudem würden professionelle Freiwillige ihrer Organisation die Angehörigen von Betagten frühzeitig beraten und könnten so einen schwelenden Konflikt entschärfen oder lösen, bevor die Heimleitung intervenieren müsse. Vermehrt wenden sich heute die Verantwortlichen der Heime in Konfliktsituationen an die UBA, um kompetente Unterstützung von aussen zu erhalten. Die restlichen Beschwerden betreffen Behörden, Sozialversicherungsämter oder Krankenkassen.

Die Stadtzürcher Altersheime setzen gezielt auf Prävention und Weiterbildung und haben für ihre Institutionen ethische Richtlinien im Umgang mit Betagten festgelegt. Kernsätze dabei sind: Würde und Selbstbestimmung achten, Freiheit garantieren, Zusammenleben ermöglichen, Sicherheit optimieren, Lebensqualität verbessern. Regelmässig organisiert der Ethikprofessor Klaus Peter Rippe für die Mitarbeitenden der Zürcher Alters- und Pflegeheime sogenannte Ethik-Cafés. Anhand von Fallbeispielen diskutieren die Teilnehmenden den würdevollen Umgang mit Betagten und reflektieren ihr eigenes Verhalten auch gegenüber aggressiven Pflegefällen.

Verwahrlosung und Isolation
Betagte, die Gewalt in den eigenen vier Wänden erdulden, vertrauen sich hingegen nur selten Dritten an. Die Opfer befürchten, von den Angehörigen zu Hause noch mehr gepeinigt zu werden, und lassen die entwürdigenden Behandlungen schweigend über sich ergehen. «Vor Gewalt im Alter verschliesst die Gesellschaft immer noch die Augen», erklärt Albert Wettstein, Leiter des Stadtärztlichen Dienstes Zürich.

Auf der anderen Seite räumt er wissenschaftlich untermauert mit dem Mythos auf, Vernachlässigungen von Betagten gingen in erster Linie auf das Konto von geldgierigen Erben oder sadistischem Pflegepersonal. Vielmehr lehne der Grossteil der Betroffenen jegliche Unterstützung ab. Gemäss texanischen Untersuchungen gleiten 71 Prozent der Betagten über 75 Jahre in Verwahrlosung und Isolation ab, weil sie keine Hilfe annehmen wollen. Aus Scham lassen sie niemanden in ihre Wohnung und leben im Unrat. 17 Prozent leiden unter Vernachlässigung durch Dritte, fünf Prozent erdulden körperliche, psychische oder sexuelle Misshandlungen, sieben Prozent werden finanziell ausgebeutet.

«Gewalt hat viele Gesichter», sagt Anja Bremi, «sie kann sehr subtil sein» (siehe nachfolgende Box «Von kleinen Gemeinheiten bis zur Misshandlung»). Sie plädiert für Wachsamkeit: «Alle haben eine soziale Verpflichtung, ihr Umfeld aufmerksam zu beobachten und Auffälligkeiten nötigenfalls zu melden.» Auch Hausärzte, Sozialämter, Vormundschaftsbehörden oder Polizeistellen müssen sensibilisiert werden.

«Das Tabuthema muss vom Kopf in den Bauch», sagt Guido Capecchi. Er hat mit dem Interaktiven Theater Knotenpunkt authentische Situationen aus dem Leben alter Menschen zusammengetragen und zum Bühnenstück «Wie im Himmel» verdichtet. Es richtet sich vor allem an Leute, die in der Betagtenbetreuung arbeiten. Die gezeigten Gewaltszenen spiegeln auf fundierte, provokative Art die Ohnmacht, Hilflosigkeit und Überforderung aller Betroffenen wider. In einem anschliessenden interaktiven Teil wird das Publikum motiviert, aktiv in die Handlung auf der Bühne einzugreifen und selber nach ethischen, menschlichen Lösungsansätzen zu suchen.

«Die Szenen sind authentisch und gehen unter die Haut», sagt UBA-Präsidentin Anja Bremi anerkennend. Die Betroffenheit bekommt ein Gesicht.

Von kleinen Gemeinheiten bis zur Misshandlung

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert Gewalt gegenüber Betagten in all ihren Facetten.

Psychische Misshandlung:

  • offene oder versteckte Vorwürfe, Kritik, Sticheleien, Schuldzuweisung
  • Demütigungen, vor Dritten blossstellen
  • mit Alters- oder Pflegeheim drohen
  • Liebesentzug, die Enkelkinder fernhalten, nicht an Familienfeste einladen
  • Freiheitsberaubung durch übermässige Fürsorge Physische Misshandlung
  • unsorgfältiger Umgang bei der Pflege, Haare reissen beim Kämmen, hastige Verpflegung
  • am Bett festbinden
  • schütteln und schlagen


Finanzielle Misshandlung:

  • das Taschengeld streichen
  • Wertsachen verschwinden lassen, Testament ändern
  • Geld erschleichen, Häuser kaufen oder verkaufen


Passive Versäumnisse:

  • mangelnde Hygiene
  • unzuverlässige Verpflegung
  • Verletzung der Intimsphäre, zum Beispiel ungefragt Schränke öffnen, Pflege bei geöffneter Tür, ohne anzuklopfen ins WC eintreten
  • Informationen und Erklärungen zurückhalten


Aktive Versäumnisse:

  • Essen und Trinken einschränken
  • ärztliche Hilfe vorenthalten
  • religiöse Rituale verhindern
  • Verletzung der Menschenrechte
  • Post, Rechnungen oder Bankauszüge geheimhalten
  • Stimmzettel unterschlagen


Medikamentöse Misshandlungen:

  • notwendige Medikamente entziehen
  • ohne Rücksicht auf Schädigung zu viele Medikamente verabreichen

Weitere Infos
Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter, Zürich und Schaffhausen:
www.uba.ch