Leserfrage: Ich habe für meinen Hund eine dreijährige Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen. Kann ich die Police ausserterminlich kündigen, wenn die Gesellschaft verkauft und die Prämie erhöht wurde?

Das kommt darauf an. Ein Kündigungsrecht könnte sich sowohl aus dem Zusammenschluss der beiden Versicherungsgesellschaften als auch aufgrund der Prämienerhöhung ergeben. Man muss also die beiden Punkte gesondert anschauen.

Bei Bestandesübertragung kann man kündigen

Zum ersten Punkt: Massgebend ist hier die Art des Zusammenschlusses der Firmen. Nur wenn der ganze Policenbestand an die neue Versicherung transferiert wird, haben die Kunden der alten Gesellschaft das Recht, ausserterminlich zu kündigen.

Bei einer solchen Bestandesübertragung muss die neue Versicherungsfirma die übernommenen Versicherten einzeln über die Übertragung und das Kündigungsrecht informieren. Sie muss das innerhalb von 30 Tagen ab Eröffnung der Bewilligung durch die Finma tun. Die Versicherten haben dann das Recht, den Vertrag zu kündigen.

Sie müssen das innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der individuellen Information tun. Wenn Sie keine derartige Information erhalten haben, können Sie davon ausgehen, dass es sich nicht um eine Bestandesübertragung, sondern um eine Fusion der beiden Gesellschaften handelt.

In diesem Fall laufen alle bisherigen Verträge zu den bisherigen Konditionen weiter, und Sie als Kunde haben kein ausserordentliches Kündigungsrecht.

Prämienerhöhung ist ein Kündigungsgrund

Zum zweiten Punkt: Wenn die Versicherung ihre Prämie erhöht, ändert sie den Vertrag einseitig zu Ihren Ungunsten. Über solche Änderungen muss sie Sie rechtzeitig informieren – ebenso darüber, dass Sie deshalb ein Recht haben, den Vertrag zu kündigen.

Ihr Kündigungsschreiben muss bis zum letzten Tag, bevor die neue Prämie gilt, bei der Gesellschaft eintreffen. Sie haben aber nicht nach jeder Prämienerhöhung die Möglichkeit zu kündigen.

Wenn Sie zum Beispiel eine andere Versicherungsdeckung gewünscht haben und deshalb die Prämie erhöht worden ist, müssen Sie sich an die Kündigungsfrist halten.

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