Balgach im St. Galler Rheintal, Industriegebiet Wegen. Aus dem Morgennebel ragt ein weisser Silo mit rot-schwarzem Firmenlogo. Dahinter der graue Industrieneubau der Microsynth AG. Hier werden Schicksale entschieden, Familienbande bestätigt oder zerschlagen: Das Privatlabor führt – unter anderem – Vaterschaftstests durch.

Der Bau ist innen so kühl, wie er von aussen aussieht. Wer hier abschliessend Gewissheit über seine Nachkommen oder seine eigene Herkunft sucht, wird von Georges Wigger, Leiter der Abteilung Vaterschaftstests, am Empfang abgeholt und in ein nüchternes Sitzungszimmer geführt.

Dort gehts dann zur Sache. Nachdem alle Formalitäten erledigt sind, zieht Wigger ein überlanges Wattestäbchen aus einer sterilen Verpackung und streicht damit an der Innenwange der Testperson auf und ab. Es gilt, Gewebezellen für die DNA-Analyse zu gewinnen (siehe unten: «DNA-Test: Drei Buchstaben helfen bei der Wahrheitsfindung»). Rein mit dem Stäbchen in eine Kartonbox, das Ganze beschriften und nummerieren. Dies geschieht bei Vater und Kind, manchmal auch bei der Mutter. Das Prozedere dauert im Schnitt eine Stunde.

Die Proben durchwandern verschiedene Analysen, bis klar ist, ob der Vater Vater ist oder ob der sprichwörtliche Kuckuck am Werk war. Ein bis zwei Wochen dauert es in der Regel bis zum Ergebnis.

Die schrecklichen Wahrheiten
«Hinter einer Vaterschaftsabklärung stehen oft enorme Schicksale», sagt Georges Wigger. «Und meistens kriege ich mehr mit, als mir lieb ist.» Wigger musste lernen, sich abzuschotten, muss manchmal die Leute bremsen, wenn sie ihm zu viel erzählen. «Besonders belastend war ein Fall, bei dem die Mutter ein zwölfjähriges Mädchen war und die in Frage kommenden Zeuger ihr Bruder und ihr eigener Vater.»

Doch es braucht keinen Kindsmissbrauch, um familiäre Dramen heraufzubeschwören: Fünf Jahre lang bezahlte Walter Rieder Alimente für das Kind seiner ehemaligen Freundin – gegen 40'000 Franken. Alle zwei Wochen war sein vermeintlicher Sohn bei ihm und seiner neuen Freundin und späteren Frau Regina zu Besuch. «Wir drei hatten ein sehr gutes Verhältnis zueinander», erinnern sich Walter und Regina. Auch Grossmami und Grosspapi väterlicherseits, die im selben Haus wohnen, genossen es sehr, ihren Enkel zu sehen. Da die Mutter schwer erkrankte, als das Kind erst ein Jahr alt war, hatten sie das Baby oft betreut und eine starke Bindung aufgebaut.

«Der Junge ging immer sehr gerne zu seinem Daddy», erzählt die Mutter. Doch irgendwann kamen sie, die für Patchworkfamilien typischen Streitigkeiten in Erziehungsfragen. Und mit ihnen die Zweifel über die Vaterschaft.

Regina war die Erste, die aussprach, was allen aufgefallen war: Der inzwischen Vierjährige glich seinem Vater nicht im Geringsten. Die Saat des Zweifels war aufgegangen: «Schliesslich war ich so unsicher, dass ich meine Exfreundin zur Rede stellte und einen Vaterschaftstest verlangte», erzählt Walter. Und tatsächlich. Der Untersuch ergab, was alle vermutet hatten: Rieder ist nicht der leibliche Vater.

«Meist ist Geld die Triebfeder für eine Vaterschaftsabklärung», sagt Georges Wigger von Microsynth. «Dabei vergessen viele, dass mit der Gewissheit oft auch grosse soziale und psychische Probleme kommen. Man muss sich bewusst sein, dass ein Vaterschaftstest das Verhältnis zwischen Kind und Vater zerstören kann.»

So auch im Fall Rieder. Als Walter die Alimentenzahlungen einstellt, reisst der Kontakt zu «seinem» Kind ab. Die bis dato recht gut harmonisierende Patchworkfamilie ist unwiederbringlich zerstört. Seit zehn Jahren haben weder der Vater noch die Grosseltern den ehemaligen Sohn respektive Enkel wiedergesehen.

Was heute bleibt, zehn Jahre nach dem Test, sind die finanziellen Forderungen Rieders. Er will die 40'000 Franken vom leiblichen Vater, der inzwischen aufgespürt wurde, zurück: «Ich kämpfe um mein Recht, um Gerechtigkeit. Schliesslich habe ich fünf Jahre lang umsonst bezahlt.»

Folgen einer verkorksten Beziehung
Auch Raymond M. bezahlte jahrelang für ein Kind, das nicht das seine ist. «Wir haben jung geheiratet», beginnt der 27-Jährige in einem Restaurant zu erzählen, stockend, den Blick auf das gemusterte Tischtuch geheftet. «Schon bald fingen die Probleme an, meine Frau ging fremd. Wir trennten uns, kamen wieder zusammen – es war ein einziges Hin und Her.»

Mit 20 wurde Raymond Vater, die Scheidung erfolgte kurz darauf. Damals noch in der Ausbildung zum Koch, musste Raymond vom bescheidenen Stiftenlohn 300 Franken an seine Exfrau abgeben. Den Rest bezahlte der Staat in Form einer Alimentenbevorschussung. Was für ihn übrig blieb, reichte nicht zum Leben, auch er war auf die Hilfe des Sozialamts angewiesen. Seinen kleinen Sohn sah er nie.

Das Fass zum Überlaufen brachte die Rechnung des Sozialamts, das im Januar 2004 die geleisteten Alimentenzahlungen zurückverlangte und gegen den jungen Mann schliesslich die Betreibung einleitete.

«Ich hatte schon länger Zweifel, ob ich wirklich der Vater sei», erinnert sich Raymond. Und er begann nachzurechnen. Als er realisierte, dass er zum Zeitpunkt der Zeugung weit weg von seiner damaligen Frau im Militärdienst gewesen war, verlangte er von ihr einen Vaterschaftstest. «Es hat mich sehr enttäuscht, dass sie sich weigerte. So musste ich vor Gericht und den Test erzwingen.»

Die Vaterschaftsabklärung bestätigte Raymonds Verdacht: Ein anderer war der Vater des kleinen Buben.

Vorerst für ein Jahr hat Raymond die geleisteten Alimentenbeträge zurückerhalten. Seine von Ängsten, Nöten und Geldsorgen geprägte Lehrzeit, die andere junge Menschen unbeschwert geniessen können, kann ihm niemand zurückgeben. «Wenigstens die Einträge im Betreibungsregister sollen sie wieder löschen. Schliesslich wurde ich zu Unrecht betrieben», sagt er.

Einigkeit in der Beziehung reicht nicht
Nicht immer müssen dem Test Streit und Misstrauen vorausgehen. Als Regula A. von ihrem Freund René schwanger wurde, war sie zwar noch verheiratet, lebte aber von ihrem Mann getrennt. Obwohl alle Beteiligten notariell beglaubigen liessen, dass Baby Celina vom Freund und nicht vom Ehemann gezeugt wurde und Regulas Exmann ärztlich attestiert zu 99,9 Prozent keine Kinder zeugen kann, verlangte der zuständige Richter einen DNA-Test. Kostenpunkt für die nicht auf Rosen gebettete Kleinfamilie: 1600 Franken. «Ich empfand den Test als Schikane und Geldmacherei», ärgert sich die Arztsekretärin.

Geld lässt sich mit Vaterschaftstests in der Tat machen. Fachleute gehen davon aus, dass rund fünf Prozent der Kinder in der Schweiz «Kuckuckskinder» sind. Rund 800 Vaterschaften werden jährlich in den Schweizer Instituten für Rechtsmedizin abgeklärt. Hinzu kommen geschätzte mehrere hundert Fälle, die in Privatlabors untersucht werden – Tendenz steigend.

«Die Kuckuckskinderproblematik hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Nicht weil mehr Seitensprünge gemacht würden als früher, sondern weil es viel mehr Scheidungen und Patchworkfamilien gibt», sagt Mariann Bucheli, Sozialpädagogin bei Pro Juventute. Sowohl die privaten als auch die offiziellen Labors bestätigen, dass immer mehr Vaterschaftsabklärungen in Auftrag gegeben werden.

Im Kampf um ein Stück vom Kuchen versuchte die Balgacher Microsynth vor einem Jahr, die Nachfrage nach Vaterschaftstests mit einem Stand an der Rheintaler Messe zusätzlich anzukurbeln.

Viel professioneller hilft man der Sache in Deutschland auf die Sprünge: Das Genetiklabor Humatrix hat im Fernsehsender RTL und dessen Talkshow «Oliver Geissen» ein Marketingwerkzeug, das nicht nur Zuschauerquoten garantiert, sondern auch der Branche Bekanntheit und fette Umsätze beschert. Mehrmals pro Woche wird vor laufender Kamera enthüllt, ob etwa Karl der Vater von Klausi ist oder ob Elvira ihren Mann betrogen hat.

Schweizer Tests sind besonders teuer
Auch RTL II und Sat 1 säen mit den entsprechenden Sendegefässen Misstrauen in Millionen von Haushaltungen, schüren die Urangst des Mannes, einen Kuckuck grosszuziehen. Auf den Websites der Sender kann sich auch gleich für einen kostenlosen Test bewerben, wer gewillt ist, sein familiäres Innenleben vor der Nation auszubreiten. Die Panikmache zeitigt Erfolg: Mittlerweile wollen in Deutschland rund 50'000 Männer jährlich wissen, ob sie bei der Zeugung ihres Kindes wirklich dabei waren.

Auch viele Schweizer suchen im Ausland und insbesondere in Deutschland Gewissheit. Das liegt unter anderem daran, dass in unserem nördlichen Nachbarstaat Vaterschaftstests schon für 199 Euro zu haben sind, während hierzulande der billigste Anbieter 800 Franken verlangt.

Der Hauptgrund aber ist, dass heimliche Tests ohne Wissen und Einverständnis aller Beteiligten in der Schweiz illegal, in Deutschland aber gang und gäbe sind. Allerdings denkt die deutsche Regierung derzeit laut darüber nach, heimliche Abklärungen zu verbieten.

Schon jetzt hat die Schweiz für Vaterschaftstests die wohl schärfsten Vorschriften der Welt. Ab Mitte 2006, wenn das Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen in Kraft tritt, werden heimliche Tests sogar zum Offizialdelikt. Die Höchstbusse liegt bei 40'000 Franken, die Höchststrafe bei drei Jahren Gefängnis.

«Absolut richtig» findet Medizinethikerin Ruth Baumann-Hölzle das neue Gesetz: «Die Gesetzgebung muss bei Gentests sehr strikt sein, sonst herrscht schnell Missbrauch.» Tatsächlich holen im Ausland Scheidungsanwälte für ihre Klienten schon vor dem Prozess Vaterschaftstests ein, um bei entsprechendem Ergebnis Alimentenzahlungen von vornherein auf ein Minimum zu reduzieren oder das Ergebnis als Druckmittel verwenden zu können.

«Man muss sich immer fragen, ob der Test dem Kindswohl oder nur den Eltern dient», betont Baumann-Hölzle. «Der Wissensdrang des Vaters – ob er wirklich der leibliche Vater ist – rechtfertigt keinen Test am Kind. Auch bei Scheidungen sind Vaterschaftstests fragwürdig. Das Kindswohl steht über solchen Drittinteressen.»

Die seelischen Schäden sind riesig
Angestachelt durch Eifersucht, munkelnde Verwandtschaft und bösartigen Tratsch, ist die Verlockung für Männer dennoch gross, heimlich einen Vaterschaftstest in Auftrag zu geben. Selbst Grossmütter wagen den Ausflug in die Illegalität, wenn sie Nuggi und Zigarettenkippe in der Hoffnung einsenden, der ungeliebten Schwiegertochter einen Seitensprung nachweisen zu können.

Die Jurisprudenz tut sich schwer mit Kuckuckskindern – zu unterschiedlich sind die familiären und sozialen Konstellationen, die mittels Paragrafen ins rechte Lot gerückt werden sollen. Und nach dem Gerichtsurteil bleiben die Betroffenen mit Ängsten, Nöten und Hoffnungen allein.

Die emotionalen und sozialen Schäden sind häufig irreparabel. Die Exväter erhalten zwar vielleicht das Geld zurück, das sie ins Kuckuckskind gesteckt haben. Und Mutter und Kind wissen genau, wer der biologische Vater ist – oder nicht. Dennoch brechen funktionierende Familien oder familienähnliche Strukturen oft auseinander.

Wie im Fall Rieder: Die Beziehung des Mannes zur Kindsmutter ist zerstört, schliesslich hat sie ihn nicht nur körperlich betrogen, sondern auch bezüglich der Vaterschaft hinters Licht geführt. In Mitleidenschaft gezogen wird auch das nähere Umfeld, etwa die Grosseltern, die sich plötzlich ihres Enkels beraubt sehen und sich damit abfinden müssen, dass die Tochter respektive Schwiegertochter rechtsgültig des Ehebruchs überführt wurde. Am meisten aber leiden fast immer die Kinder.

«Grundsätzlich ist es für das Kind gut und befreiend, zu wissen, wer der leibliche Vater ist», sagt Mariann Bucheli von Pro Juventute. «Die ‹neue› Wahrheit wird aber zur Katastrophe, wenn der ‹neue› Vater vom Kind nichts wissen will oder wenn der bisherige Vater das Kind plötzlich zurückstösst, weil es nicht sein leibliches ist.» Gerade Männer, die bei einem One-Night-Stand ein Kind zeugten, verspüren oft kein Bedürfnis, sich um das Kind zu kümmern, oder sehen sich gar in der Opferrolle.

«Ich wurde von der Mutter reingelegt. Sie wollte unbedingt ein Kind», sagt etwa Simon Ferny (Name geändert). Das zwei Monate alte Baby, das er bei einem Fest mit einer flüchtigen Bekannten zeugte, hat der 25-jährige Konditor noch nie gesehen, und er verspürt auch kein Verlangen danach. Für den kurzen Spass in alkoholisiertem Zustand – «ich habe dem Akt keine Bedeutung beigemessen» – bezahlt er jetzt nach eigenen Angaben 1900 Franken Kindergeld im Monat. Denn der Vaterschaftstest hat zweifelsfrei ergeben: Simon Ferny ist der Vater des Kindes – ob er will oder nicht.

Vaterschaft: Der Kuckuck und das Recht

Private Vaterschaftstests sind in der Schweiz nur mit dem Einverständnis aller Beteiligten erlaubt. Heimliche Tests sind verboten und werden ab Mitte 2006 sogar zum Offizialdelikt. Im Ausland durchgeführte Tests sind in der Schweiz vor Gericht nicht verwertbar.

  • Wer für ein unmündiges Kind die Einwilligung zur Vaterschaftsabklärung geben kann, ist nicht vollständig geregelt. Grundsätzlich gilt: Ist das Kind noch unmündig, aber urteilsfähig, was mit etwa 14 Jahren zu vermuten ist, soll es selber einwilligen oder den Test verweigern können. Ist das Kind jünger, muss sein gesetzlicher Vertreter einwilligen. Dies ist bei alleinigem Sorgerecht und ohne rechtliche Bindung zum Vater die Mutter. Haben beide Elternteile das Sorgerecht, müssen beide einverstanden sein. Besteht zwar ein rechtliches Kindsverhältnis zum Vater, hat aber die Mutter allein das Sorgerecht, etwa nach einer Scheidung, soll nur ein dem Kind zu bestellender Beistand die Einwilligung für das Kind abgeben können.

  • Ohne richterliche Anordnung vorgenommene Vaterschaftsabklärungen sind vor Gericht nicht zugelassen, es sei denn, sie wurden mit Identitätsnachweis gemacht. Selbst dann steht es dem Richter allerdings frei, zusätzlich einen bei einem der sechs kantonalen gerichtsmedizinischen Labors vorgenommenen Test zu verlangen.

  • Eine Vaterschaftsaberkennungsklage muss innerhalb der Verjährungsfristen angestrengt werden, nämlich ein Jahr nachdem der vermeintliche Vater davon erfahren hat, dass er nicht der Vater ist, respektive spätestens fünf Jahre nach Geburt des Kindes.

  • Wer im Glauben, Kindsvater zu sein, Alimente bezahlt hat oder für den Lebensunterhalt eines Kindes aufgekommen ist, kann das Geld vom leiblichen Vater zurückverlangen – sofern dieser bekannt und gerichtlich bestimmt ist. Für die Rückforderungen muss man innert eines Jahres nach gewonnener Klage aktiv werden.

  • Zeugt ein Mann mit einer verheirateten Frau ein Kind, gilt automatisch der Ehemann der Frau als Kindsvater. Diese Zuordnung kann nur durch eine Vaterschaftsaberkennungsklage verändert werden. Dazu wird der Richter einen Vaterschaftstest anordnen.

DNA-Test: 3 Buchstaben zur Wahrheit

Was ist DNA?
DNA, wie die englische Abkürzung für Deoxyribonucleic Acid lautet (auf Deutsch: DNS für Desoxyribonukleinsäure), ist die Substanz, aus der die Erbfaktoren (Gene) aufgebaut sind. Sie ist in Form einer doppelsträngigen Spirale im Kern jeder Körperzelle enthalten. Ihre Zusammensetzung variiert von Mensch zu Mensch. Mit Ausnahme von eineiigen Zwillingen besitzt jeder Mensch ein ihm eigenes DNA-Profil. Da die DNA-Merkmale von Mutter und Vater gesetzmässig an die Nachkommen vererbt werden, lässt sich mit der Darstellung der DNA-Profile von Kind, Mutter und Vater die Abstammung eindeutig nachweisen.

Vaterschaftsnachweis
DNA-Merkmale werden mit einem molekularbiologischen Verfahren darstellbar gemacht. Die Auswertung erfolgt nach einfachen Erbregeln: Da jeweils die Hälfte der Merkmale von der Mutter respektive dem Vater stammen, müssen die im Muster des Kindes vorhandenen DNA-Merkmale lückenlos den beiden Elternteilen zugewiesen werden können. Ist dies nicht der Fall, kann der untersuchte Mann mit Sicherheit als leiblicher Vater ausgeschlossen werden.

Auswertungsregeln
Da nur Abschnitte der DNA untersucht werden, muss selbst bei Übereinstimmung mit dem Erbgut des Vaters die Vaterschaftswahrscheinlichkeit berechnet werden. Liegt das Ergebnis über 99,8 Prozent, gilt die Vaterschaft als praktisch erwiesen.

Woraus wird DNA isoliert?
DNA wird aus Gewebeproben gewonnen. Dies geschieht schmerzlos über einen Wangeninnenabstrich mittels eines Wattestäbchens. Auch Blut kann als Probematerial verwendet werden.

Wer führt solche Tests durch?
In der Schweiz werden Vaterschaftstests von den sechs Schweizer Instituten für Rechtsmedizin sowie seit kurzem auch von einigen wenigen privaten Laboratorien vorgenommen. Damit das Ergebnis einer Untersuchung vor einem Gericht verwertbar ist, muss eine Identitätsüberprüfung durch eine neutrale Person erfolgen, sei es im Labor oder bei einem Arzt.

Quelle: Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich