Das eigenhändige Testament

Das eigenhändige Testament muss zu seiner Gültigkeit von Anfang bis Ende handgeschrieben sein, unter Angabe des Errichtungsdatums und der Unterschrift. Ein mit der Schreibmaschine oder auf einem PC verfasster letzter Wille kann wegen Formmangels Testament Letzte Fehler vermeiden von den Erben mit Erfolg angefochten werden.
 

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