Ja, das dürfen Sie. Die Behörde darf zwar prüfen, wohin das Geld gegangen ist, wenn plötzlich ein grösserer Betrag in Ihrem Vermögen fehlt. Unter Umständen müssen Sie Ihre Ausgaben für die Ferienreise genau belegen können.
Eine Ferienreise ist aber kein sogenannter Vermögensverzicht – der wird von den Behörden nur angenommen, wenn man Vermögen verschenkt oder gar verspielt hat. Und das kann fatale Folgen haben. Denn bei der Berechnung der Ergänzungsleistung wird jenes Vermögen, auf das man verzichtet hat, genauso angerechnet wie Vermögen, das noch vorhanden ist. Der Betrag des verschenkten Vermögens wird ab dem Folgejahr nach dem Verzicht jährlich um 10'000 Franken reduziert. Wer auf eine grössere Summe verzichtet hat, muss unter Umständen jahrelang mit einer tieferen Ergänzungsleistung leben .
Ein Vermögensverzicht liegt vor, wenn man Vermögen hergibt, ohne dazu rechtlich verpflichtet zu sein, oder wenn man keine angemessene Gegenleistung dafür erhält. Die häufigsten Fälle betreffen Liegenschaften, die im Rahmen eines Erbvorbezugs ohne Gegenleistung an die Kinder überschrieben werden. Auch dubiose Geldanlagen oder Investitionen in sehr unsichere Geschäfte werden von den Behörden als Verzicht betrachtet, wenn der Verlust von Anfang an als sehr wahrscheinlich erscheint.
Lebensstil darf nicht kontrolliert werden
Der Kauf von Alltagsgegenständen oder das Buchen einer Ferienreise stellen hingegen in der Regel keinen Vermögensverzicht dar, weil man einen angemessenen Gegenwert erhält. Das Bundesgericht hat auch schon verschiedentlich ausgeführt, dass die Behörden bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen keine generelle Kontrolle der Lebensführung vornehmen dürfen. Man darf Ihnen also nicht vorwerfen, Sie lebten über den normalen Verhältnissen. Es wäre auch ziemlich schwierig zu bestimmen, was noch als normal und angemessen gilt und was nicht.
Mehr zu Ergänzungsleistungen bei Guider, dem digitalen Berater des Beobachters
Um Ergänzungsleistungen (EL) zu beziehen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Guider zeigt seinen Mitgliedern nicht nur, welche das sind, sondern führt auch mit Fallbeispielen auf, welche Auswirkungen eine Hausübertragung hat und welche Rechtsmittel bei einem negativen Entscheid offenstehen.
- 1Antrag auf Ergänzungsleistungen stellen
- 2Beginn und Ende des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen
- 3Wohnrecht / Nutzniessung bei den Ergänzungsleistungen
- 4Erlass der Radio- und TV-Gebühren für EL-Bezüger
- 5Sich gegen einen Entscheid der EL-Behörde wehren
- 6Weitere Zusatzleistungen der Kantone
- 7Ergänzungsleistungen reichen nicht - wo finde ich Hilfe?