Der Weg zu einer IV-Rente kann steinig sein. Manchmal dauert das Verfahren zermürbend lang – und für Betroffene ist es oft unverständlich oder löst gar Ängste aus. Vor allem wenn die IV Termine beim Gutachter Keine Transparenz bei IV-Gutachtern Was hat die IV zu verbergen? anordnet. «Muss ich da wirklich hin?», fragen viele Betroffene beim Beobachter-Beratungszentrum nach. Und argumentieren: «Eigentlich reicht doch der Bericht des Hausarztes, um meine Invalidität zu beurteilen

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Allerdings: Als versicherte Person hat man eine Mitwirkungspflicht. Man muss zwingend hingehen, sonst kann die IV aufgrund der Akten entscheiden. Behandelnde Ärzte oder der Hausarzt kennen ihre Patienten zwar vielleicht sehr gut, möchten ihnen aber auch oft so gut wie möglich helfen. Hier haben Gutachter einen anderen Blickwinkel.

Buchtipp
IV - Was steht mir zu?
IV - Was steht mir zu?

Ob ein Gutachten nötig ist, hängt von der jeweiligen gesundheitlichen Einschränkung ab. Die IV-Stelle übergibt ein Dossier zunächst dem zuständigen regionalen ärztlichen Dienst (RAD) zur Abklärung IV-Abklärung So gehen Sie mit der Invalidenversicherung um . Laut Felix Seifer, RAD-Arzt in Bern, geht der Fall erst an einen Gutachter, wenn der RAD an fachliche oder Kapazitätsgrenzen stösst. Der RAD kann selbst eine Beurteilung vornehmen, falls die Akten komplett und eindeutig sind.

In komplizierteren Fällen zieht die IV Gutachter bei, etwa je einen für Psychiatrie und für Rheumatologie. Möglich sind aber auch polydisziplinäre Gutachten mit mehr als zwei berücksichtigten Fachrichtungen. Nur die vom Bund zugelassenen Medas-Stellen dürfen sie durchführen. Ein Zufallsgenerator bestimmt, welche Stelle den Auftrag erhält. Patienten dürfen zwar nicht direkt dabei mitreden , zu welchem Arzt sie wollen. Sie müssen aber auch nicht jeden x-beliebigen akzeptieren.

Zunächst wählt der RAD einen Gutachter aus und teilt das mit. Patienten können ihn dann aus persönlichen Gründen oder wegen fehlender Qualifikation ablehnen. In diesem Fall ordnet die IV ein Einigungsverfahren an. Wenn es scheitert, entscheidet die IV.

Rechtsratgeber
Mehr zum Abklärungsverfahren der IV

Hat jemand Anspruch auf eine Rente der Invalidenversicherung, wird abgeklärt, zu welchem Grad der Anspruch besteht. Das IV-Verfahren ist sehr komplex und kann sich über eine längere Zeit ziehen, was viele verunsichern und frustrieren kann. Erfahren Sie als Beobachter-Mitglied, wie die IV vorgeht, wenn Sie sich für eine Rente anmelden und was Sie tun können, wenn Sie einen Entscheid anfechten wollen.

Kann ich mich auf das IV-Gutachten vorbereiten?

Ja. Machen Sie sich Gedanken, bereiten Sie sich mental auf den Termin vor. Folgendes können Sie sich überlegen:

  • Wie haben Sie sich verändert, seit Sie die Einschränkung haben?
  • Ist Ihr Tagesablauf anders? Wenn ja, inwiefern?
  • Bei Schmerzen: Am besten führen Sie ein Schmerztagebuch. Wann geht es Ihnen besser? Wann schlechter? Beschreiben Sie dabei die Schmerzen konkret, etwa: «Nach drei Stunden Arbeit schmerzt das Knie, nur eine Pause im Liegen bringt Linderung.»
  • Haben sich Ihr Schlafverhalten Schlaflosigkeit Schlaf, wo bleibst du? oder Ihr Tag-Nacht-Rhythmus verändert?
  • Gibt es Hobbys, denen Sie nicht mehr nachgehen können?
  • Wie viel Zeit brauchen Sie im Alltag für Ihre Krankheit? Was für Beeinträchtigungen sind das?
  • Was hat sich im Haushalt verändert, welche Hilfe brauchen Sie?
  • Was hat sich im Beruf verändert Eingliederung durch die IV Welche Hilfe erhält man zurück ins Berufsleben? ? Was ist noch möglich? Wo sehen Sie sich in Zukunft? Wie erlebt Ihr Arbeitgeber die Veränderung?
  • Fragen Sie Freunde und Bekannte, allenfalls Ihren Hausarzt: Wie haben Sie sich aus deren Sicht verändert? Hat sich Ihr Umfeld seit der Behinderung verändert? Warum?
  • Welche Behandlungen, Therapien, Medikamente Medikamente Das müssen Sie über Generika wissen haben Sie in Anspruch genommen? Was hat geholfen, was nicht?
  • Machen Sie sich Notizen, nehmen Sie diese an die Termine beim Gutachter mit. Sie können Ihre Gedanken offen mit ihm besprechen, Ihre Notizen allenfalls auch abgeben.
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Dem Schmerz die Stirn bieten
Dem Schmerz die Stirn bieten
Welche Fragen stellt die IV?

Die IV-Stelle will vom Gutachter wissen, wie es um Ihre Gesundheit steht und welche Tätigkeiten noch möglich sind. Sie erhalten diesen Fragenkatalog zusammen mit der Mitteilung, welcher Gutachter gewählt wurde. Sie können zusätzliche Fragen stellen. Besprechen Sie sie vorgängig mit dem behandelnden Arzt.

Das dürfen IV-Gutachter fragen

Vorgaben, was der Fragenkatalog eines Gutachters umfassen soll, finden Sie unter www.sozialversicherungen.admin.ch.

Kann ich mich beim Termin begleiten lassen?

Eine Begleitperson kann nur an der Untersuchung teilnehmen, soweit es dem Gutachter sinnvoll erscheint. Die IV stellt auf Anfrage einen Dolmetscher zur Verfügung.

Was muss ich alles erzählen?

Seien Sie Sie selbst. Antworten Sie offen und ehrlich. Sagen Sie es klar, wenn die Untersuchung Beschwerden verursacht oder Bewegungen unmöglich sind. Fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstehen. Wiederholen Sie Aussagen, wenn Sie sich nicht verstanden fühlen.

Denken Sie daran: Der Gutachter macht auch nur seinen Job IV-Gutachter «Wir sind von allen Seiten unter Druck» , erfüllt seinen Auftrag. Damit er das kann, müssen Sie kooperieren. Er hat Sie zuvor noch nie gesehen und kennt Ihren Fall nur aus den Akten. Darum ist es wichtig, ihn über alle Umstände zu informieren, auch wenn er nicht ausdrücklich danach fragt. Schauen Sie sich am Ende nochmals Ihre Notizen an: Haben Sie alle wichtigen Punkte mitgeteilt?

Was gehört ins Gutachten?

Der Gutachter hält fest, welche Vorakten er gesehen hat. Er fasst zusammen, was bisher zur Krankheit festgestellt wurde und welche Schlüsse er aus dem Gespräch zieht. Allenfalls fügt er Resultate von Untersuchungen bei.

Die IV-Stelle erwartet, dass er Ihren Gesundheitszustand beurteilt und festhält, welche Arbeit Sie verrichten können IV-Arbeitsvermittlung Erhalte ich Hilfe bei der Stellensuche? – und in welchem Umfang. Er macht Prognosen zum Gesundheitszustand und prüft, ob Therapien Besserung bringen können.

Das Gutachten muss rechtlichen und medizinischen Ansprüchen genügen, aber auch für Nichtmediziner les- und nachvollziehbar sein. Nach spätestens 90 Tagen sollte es erstellt sein.

Welche Rechte habe ich?

Sie haben ein Recht auf Akteneinsicht (siehe auch Musterbrief «So verlangen Sie Akteneinsicht bei der IV»). Das heisst: Sie oder Ihre Ärzte können sich über die IV-Stelle eine Kopie des Gutachtens organisieren. Auf jeden Fall sollten Sie das Gutachten mit den behandelnden Ärzten anschauen, damit sie Ihnen helfen, die Aussagen zu verstehen Patientenaufklärung Was soll das heissen, Herr Doktor? und zu interpretieren.

Lesen Sie das Gutachten durch. Falls etwas für Sie nicht stimmt: Melden Sie das so rasch wie möglich der IV-Stelle. Teilen Sie es auch mit, falls Sie sich während der Begutachtung unwohl fühlten oder Sie Unzulänglichkeiten beim Gutachter festgestellt haben.

Wer zahlt die Begutachtung?

Die Kosten für das Gutachten und allfällige Reisespesen übernimmt die IV. Auch die Auslagen für eine Begleitperson werden übernommen, wenn sie aus medizinischem Anlass dabei ist.

Neue Regelungen ab 1.1.2022

Abklärungsmassnahmen für medizinische Begutachtungen werden künftig einheitlich geregelt. Nicht nur bestimmt der Bundesrat die Kriterien für die Zulassung von Sachverständigen und regelt die Vergabe von Gutachten. Ab 1.1.2022 wird neu auch eine ausserparlamentarische Kommission eingesetzt. Diese überwacht folgende Punkte:

  • Zulassung als Gutachterstelle
  • Verfahren der Gutachtenerstellung
  • Ergebnisse der medizinischen Gutachten

In dieser Kommission sind neben Behörden, Gutachtern, Ärzten und Wissenschaft auch Organisationen von Patientinnen und Menschen mit Behinderung vertreten. Die Gutachter müssen zudem neu das Gespräch mit der versicherten Person mithilfe einer Audioaufnahme dokumentieren und zu den Akten nehmen, es sei denn, die versicherte Person bestimmt dies anders.

Der Dachverband der Behindertenorganisation «Inclusion Handicap» hat ausserdem eine Meldestelle aufgeschaltet. Dort können Opfer von IV-Willkür im Zusammenhang mit IV-Begutachtungen ein Online-Formular ausfüllen, um Missstände zu eruieren.

(Update vom 8.12.2021)

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Musterbrief «Einwand gegen Vorbescheid der IV»

Sie sind Beobachter-Mitglied und nicht einverstanden mit einem Vorbescheid der Invalidenversicherung? Mit dem Musterbrief «Einwand gegen Vorbescheid der IV» erhalten Sie ein Beispiel, wie Sie sich wehren können.

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