Dazu gibt es keine allgemeingültige Antwort, denn es kommt darauf an, welche Interessen Ihre Kinder haben und was Sie selber möchten. Will nur ein Kind das Haus übernehmen? Oder wollen es gar alle drei? Wer soll in dem Fall Vorrang haben?

Je nachdem können Sie zusammen einen Erbvertrag abschliessen und festlegen, dass Kind A das Haus zum Preis von XY bekommt. Falls es das Haus nicht will, dann Kind B und so weiter. Je mehr Sie einvernehmlich regeln, umso weniger Streitpunkte wird es nach Ihrem Ableben geben.

Wenn keine Einigung möglich ist, können Sie selber testamentarisch bestimmen, welches der drei Kinder zu welchem Preis das Haus bekommen soll. Aber selbst eine solche Regelung kann zu Unstimmigkeiten beim Erben führen. Sollen alle genau gleich behandelt werden, können Sie der Einfachheit halber verfügen, dass ein Willensvollstrecker das Haus an eine Drittperson verkauft und der Erlös unter den drei Kindern verteilt wird.

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