Mein Vater ist gestorben. Müssen wir nun eine Erbengemeinschaft gründen?
Nein. Eine Erbengemeinschaft entsteht von Gesetzes wegen automatisch mit dem Tod des Erblassers. Zur Erbengemeinschaft gehören alle gesetzlichen und die im Testament oder Erbvertrag eingesetzten Erben.
 

Mein Bruder wohnt im Mehrfamilienhaus, das wir geerbt haben. Wir wollen das ganze Haus sanieren und danach die Mieten marktgerecht erhöhen. Der Bruder weigert sich. Was tun?
Die Erbengemeinschaft muss immer einstimmig entscheiden. Es gibt keine Mehrheitsentscheide und auch kein den Erbquoten entsprechendes Stimmrecht – entweder sind alle einverstanden, oder es geschieht nichts. Das kann zu einer schwierigen Pattsituation führen. Dann kann jeder Erbe bei der zuständigen Behörde am letzten Wohnsitz des Verstorbenen die Einsetzung eines neutralen Erbenvertreters beantragen. Dieser entscheidet dann allein über Sanierung Gebäudeunterhalt Gute Pflege vertreibt Sorgen und Mietzinserhöhung.