Um diese drei Fälle geht es (nur für eingeloggte Beobachter-Abonnenten lesbar)
Laut Ehevertrag erben unsere Kinder nach dem Tod meines Mannes noch nichts. Warum verlangt die Bank trotzdem ihre Unterschriften?
Ihr Ehevertrag besagt, dass Sie als überlebende Ehepartnerin alle Ersparnisse aus der Ehezeit für sich allein beanspruchen können. Von dieser sogenannten Errungenschaft können die gemeinsamen Kinder keinen Pflichtteil fordern. Auch wenn sie wegen des Ehevertrags nichts vom väterlichen Nachlass erhalten, gelten sie formell als Miterben und werden im Erbschein aufgeführt
. Die Bank darf die Konti Ihres Mannes nur auf Sie überschreiben, wenn alle auf dem Erbschein aufgeführten Personen unterschreiben.