Sie haben folgende drei Möglichkeiten:

  • Innert dreier Monate nachdem Sie vom Todesfall Kenntnis erhalten haben, schlagen Sie das Erbe aus.

    Aber: Das Erbe geht dann auf allfällige Enkelkinder über. Diese müssten also auch ausschlagen, und jede Ausschlagung kostet. Daher ist dieser Weg eher nicht zu empfehlen.