Karin von Flüe
Veröffentlicht am 24. Juni 2025 - 17:30 Uhr
Veröffentlicht am 24. Juni 2025 - 17:30 Uhr
Bild: iStock / Illustration: Andrea Klaiber und Anne Seeger
Sie haben folgende drei Möglichkeiten:
- Innert dreier Monate nachdem Sie vom Todesfall Kenntnis erhalten haben, schlagen Sie das Erbe aus.
Aber: Das Erbe geht dann auf allfällige Enkelkinder über. Diese müssten also auch ausschlagen, und jede Ausschlagung kostet. Daher ist dieser Weg eher nicht zu empfehlen.