Ich kann Sie beruhigen. Es geht um Aktien einer Firma, die ihren Umbau vorantreiben will und dazu Geld benötigt. Die Aktionäre haben an der Generalversammlung zugestimmt; jetzt kommt es zur Kapitalerhöhung.

Um die bisherigen Aktionäre gegenüber den neuen nicht zu benachteiligen, erhalten diese Bezugsrechte für neue Aktien. Das verhindert eine «Verwässerung» des Aktienkapitals. Wer keine neuen Aktien beziehen will, kann die Bezugsrechte an der Börse verkaufen.