Siebzehn Jahre nach der Behandlung eines jungen Menschen, der sonst wohl blind geworden wäre, lenkte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ein. Die Krankenkassen zahlen neu an die Behandlung von Keratokonus durch Bestrahlung mit ultraviolettem Licht.

Keratokonus ist eine Augenkrankheit, bei der die Hornhaut kegelförmig verformt wird, bis Betroffene kaum noch etwas klar erkennen können. Mit ultraviolettem Licht und Vitamin B2 wird die Hornhaut versteift und so der Abbau des Sehvermögens gestoppt.

Crosslinking heisst diese Methode, als Pionier gilt der Schweizer Augenarzt Farhad Hafezi. Ein Eingriff dauert 45 bis 60 Minuten und kostet pro Auge 2900 bis 3100 Franken. Crosslinking hält bis zu acht Jahre, kann wiederholt werden und ist schonender und billiger als das Einsetzen einer neuen Hornhaut, das zudem nicht wiederholt werden kann.

Gratis behandelt

Der Beobachter berichtete 2018 über Crosslinking Keratokonus Krankenkassen zahlen nur die teure Augen-OP und fragte 2020 bei den Behörden und bei der Schweizerischen Ophthalmologischen Gesellschaft nach, ob sich etwas getan habe. Jetzt nahm das BAG Hafezis Methode auf. Das heisst für Betroffene: Ab Anfang Juli übernimmt die obligatorische Krankenversicherung die Kosten. Hafezis Praxis in Dietikon ZH behandelte 2021 fünf Patienten gratis, die den Betrag nicht hätten aufbringen können.

Die Therapie wurde 2008 erstmals für die Leistungspflicht vorgeschlagen. Damals hiess es, die Methode sei zu neu, die Sicherheit nicht erforscht. Nun zeigte sich gemäss BAG, «dass die Therapie sicher und geeignet ist». Die Therapie wirke bei 95 Prozent der Behandelten, sagt Hafezi. Keratokonus ist die häufigste Ursache schwerer Sehbehinderung bei Kindern und Jugendlichen weltweit.

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