Wer in der Schweiz wohnt und sich die Krankenkassenbeiträge nicht leisten kann, soll finanziell entlastet werden, so sieht es das nationale Krankenversicherungsgesetz vor. Für die Verteilung der individuellen Prämienverbilligungen (IPV) sind jedoch die Kantone zuständig – und da zeigt sich typisch schweizerischer Föderalismus. Denn die Kantone haben viel Handlungsspielraum beim Entscheid, wer zu solchen Beiträgen berechtigt ist.

Rund ein Viertel der Bevölkerung kommt aktuell in den Genuss, man muss also nicht an der Armutsgrenze leben, um Anspruch auf eine Prämienverbilligung zu haben. Sie ist im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung als soziales Korrektiv konzipiert. Denn der Topmanager, der 20 Millionen verdient, bezahlt gleich viel für die Krankenkasse wie eine alleinerziehende Lehrerin mit 2 Kindern. Damit der finanzielle Druck nicht zu ungleich wird, ist das System der IPV eingeführt worden.