Ihr Versicherer muss die Summe nicht zahlen – Sie haben dafür geradezustehen. Zwar haben Sie inzwischen alle Prämien beglichen, aber am Tag Ihres Spitaleintritts war die im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) für säumige Prämienzahler vorgesehene Leistungssperre in Kraft: Sie hatten 14 Tage nach Eingang der eingeschriebenen Leistungssperre-Androhung nicht alle, sondern nur einen Teil der Rückstände beglichen.

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Daran ändert auch die nachträgliche Zahlung aller Prämien nichts; sie bewirkt leider (anders als beim Leistungsaufschub in der obligatorischen Krankenversicherung) nicht, dass die Versicherung für einen während der Leistungssperre aufgetretenen Versicherungsfall nachträglich doch zahlen muss.

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