Urs Kamber* verstand die Welt nicht mehr. Zwei Monate zuvor hatte ihm die Kundenberaterin der Migros-Bank versprochen, seine Festhypothek könne problemlos auf die neue Wohnung übertragen werden. Und jetzt sagte sie, das gehe auf keinen Fall. Man könne ihnen nicht weiterhelfen. Mitgeteilt wurde das nicht etwa in einem persönlichen Gespräch, sondern in der Schalterhalle, in einer Art «Verrichtungsbox», so Kamber. Er fühlte sich «abgewimmelt» und fragte sich: Geht man so mit langjährigen Kunden um?

Der 75-jährige Urs Kamber und seine Frau wollten ihre Fünf-Zimmer-Eigentumswohnung im Raum Zug verkaufen und eine kleinere erwerben. Die Hypothek von 455'000 Franken auf die Wohnung lief Ende 2013 aus. Einige Monate vor diesem Termin wollten Kambers von der Bank wissen, wie sie denn nun vorgehen sollten: «Die Kundenberaterin riet uns zum Abschluss einer neuen Festhypothek.» Das Ehepaar entschied sich für eine solche mit einer Laufzeit von vier Jahren. Der pensionierte Primarlehrer Kamber, der sich nie besonders für Finanzfragen interessiert hatte, wähnte sich auf der sicheren Seite.

Einige Monate später hatten Kambers eine neue Wohnung gefunden: «Die Kundenberaterin gratulierte.» Doch als sie besprechen wollten, wie genau die Hypothek auf die deutlich günstigere Wohnung übertragen werden sollte, teilte die Bank mit, das sei unmöglich. Kamber war überrascht und fragte, welche Lösungen es zur Finanzierung der neuen Wohnung gebe. Keine, beschied die Kundenberaterin. Kambers müssten sich eine neue Bank suchen.

Die Bank verlangt 23'000 Franken

Die Migros-Bank macht im Gegensatz zu anderen Banken keine Zwischenfinanzierungen. Das war Kambers nicht bewusst – und die Bank hatte es nicht klar kommuniziert. Denn Eigentümer von Immobilien, die ein neues Objekt erwerben wollen, müssen die dafür notwendige Hypothek normalerweise vor Verkauf des alten Objekts abschliessen. Die meisten Banken finanzieren für eine Übergangsperiode zwei Hypotheken und verlangen dafür etwa als Sicherheit den Vorverkaufsvertrag für die alte Immobilie. Zwischenfinanzierungen basieren aber auch auf Vertrauen in die Kunden.

Nach der Absage ihrer Bank suchte das Ehepaar Hilfe beim Luzerner Finanzberater Reto Dora. Dieser vermittelte eine Zwischenfinanzierung bei einem anderen Finanzinstitut. Doch als Kambers ihre Hypothek wegen des Verkaufs der alten Wohnung bei der Migros-Bank auflösen mussten, kam der nächste Schock. Die Bank forderte rund 23'000 Franken sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung – entsprechend den Zinsen, die bis zum Ende der vierjährigen Laufzeit der Festhypothek angefallen wären.

Es ist zwar üblich, dass Banken bei vorzeitigen Kreditkündigungen den entgangenen Zins einfordern. Doch Kamber empfand das als «grosse Ungerechtigkeit», da er falsch beraten worden war und keine andere Möglichkeit gehabt hatte, als die Hypothek aufzulösen. Trotz diesen Argumenten rückte die Migros-Bank nicht von ihrer Forderung ab.

Finanzberater Dora findet das verwerflich: «Die Bank wusste über die finanziellen Möglichkeiten der Kunden genau Bescheid und nutzte es gnadenlos aus, dass sich dieses ältere Ehepaar wohl nicht juristisch würde wehren können.» Die Migros-Bank nimmt dazu keine Stellung.

Als Kambers den geforderten Betrag nicht bezahlten, zog die Bank diesen von ihrem Wertschriftenkonto ab. Nun hatten Kambers genug: Sie klagten vor dem Zürcher Bezirksgericht – und bekamen Recht. Laut Urteilsbegründung hat das «Vertrauensverhältnis» zwischen der Bank und den langjährigen Kunden die «Anforderungen an […] Beratung und Warnung» erhöht. Zum Abschluss einer vierjährigen Festhypothek zu raten, obwohl die Kunden auf den baldigen Verkauf ihrer Liegenschaft hingewiesen hätten, sei eine Verletzung dieser Beratungspflicht. Die Bank könne nicht davon ausgehen, dass Kunden mit den Problemen rund um die Übertragung von Festhypotheken vertraut seien.

Die Migros-Bank sieht die Sachlage anders: Der Kunde habe sich erkundigt, welche «generellen Möglichkeiten im Hinblick auf seine Festhypothek bestünden, wenn er sein bisheriges Wohneigentum verkaufen und stattdessen ein neues Objekt erwerben wolle». Zur «zeitlichen Dimension dieses Vorhabens» habe er aber «keine konkreten Angaben» gemacht. Dennoch akzeptiert die Bank das Urteil: Die von Kambers eingezogenen rund 23'000 Franken muss sie zurückzahlen und Gerichtskosten sowie Parteientschädigung von rund 10'000 Franken übernehmen.

«Grosse Genugtuung»

«Dieses Urteil ist für uns eine grosse Genugtuung», resümiert Urs Kamber. «Normalerweise kann es sich ein einfacher Bürger nicht leisten, in solchen Fällen zu klagen, da die Prozess- und Anwaltskosten den Streitwert oft übersteigen.» In der neuen Wohnung im Bündnerland hat sich das Ehepaar gut eingelebt.

*Name geändert

So gelingt die Übergangsfinanzierung

  • Klären Sie frühzeitig ab, ob Ihre Bank ein neues Wohnprojekt finanziert.
  • Schliessen Sie keine Festhypothek ab, die erst nach geplanten Umzugstermin ausläuft.
  • Wenn der Umzugszeitpunkt ungewiss ist: Schliessen Sie eine variable statt eine Festhypothek ab.
  • Wenn Sie aus einer laufenden Festhypothek aussteigen wollen, suchen Sie das Gespräch: Bei einigen Banken sind die Ausstiegskosten verhandelbar.