Keineswegs. Davon ist dringend abzuraten. Die Autohaftpflichtversicherung stellt bei der Berechnung der Prämie wesentlich darauf ab, wer mit dem Auto fährt. Massgebend dabei sind Alter, Geschlecht, Nationalität, Wohnort, berufliche Tätigkeit, Autotyp sowie das Vorstrafenregister des Lenkers. Das ergibt ein individuelles Risikoprofil.

Wenn die Versicherung nicht über die wahren Verhältnisse informiert ist, könnte ein Unfall Ihres Sohnes teure Folgen haben. Die Versicherung macht nämlich ihre Zahlungspflicht von der Richtigkeit Ihrer Angaben abhängig und kann die Leistungen im Schadensfall kürzen oder gar verweigern.

Aus demselben Grund sollten auch bei einer bestehenden Motorfahrzeughaftpflichtversicherung Änderungen in der Nutzung sofort der Versicherung mitgeteilt werden. Sie sollten Ihre Versicherung also auch dringend informieren, falls Ihr Sohn schliesslich doch nicht ein eigenes Auto kauft, sondern Ihres mitbenutzt.

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