Kurt und Monika Joss verloren 2004 ihren Sohn durch einen Skiunfall und gerieten danach unverschuldet in finanzielle Nöte.

Der Beobachter berichtete über das Ehepaar aus Uetendorf BE (siehe Artikel zum Thema). Im Herbst 2004 war ihr damals 26-jähriger Sohn Stefan, Inhaber eines Carving-Ladens, beruflich im Pistengebiet von Zermatt unterwegs. Dort fuhr ihn ein Mitglied der französischen Ski-Nationalmannschaft zu Tode. Vater Kurt Joss gab seine Spenglerei auf, um das Geschäft des Sohnes weiterzuführen, in das er sein Alterskapital gesteckt hatte. Doch mit Stefans Tod gingen Wissen und Beziehungen verloren, es drückten Materialschulden – die finanzielle Talfahrt setzte ein. Umso nötiger wäre eine Entschädigung durch den rechtskräftig verurteilten Unfallverursacher gewesen. Doch der Anwalt von dessen Haftpflichtversicherung verzögerte das Verfahren nach allen Regeln der Kunst: ein klassischer Fall, wie Geschädigte durch mächtige Versicherungen zermürbt werden, bis sie ihre Forderungen zurückschrauben oder ganz fallen lassen.

Versicherung will plötzlich reden

Kurz nach dem Bericht im Beobachter war die Versicherung plötzlich gesprächsbereit. Man einigte sich auf einen für das Ehepaar Joss akzeptablen Schadenersatz und Genugtuung. Auch aus emotionaler Sicht eine Befreiung: «Endlich können wir abschliessen mit Stefans Tod», sagt Monika Joss.