
Gitta Limacher
Veröffentlicht am 28. Juli 2026 - 08:37 Uhr
Veröffentlicht am 28. Juli 2026 - 08:37 Uhr

Wer wöchentlich mehr als 8 Stunden arbeitet, muss sich um die Unfalldeckung in der Regel keine Gedanken machen.
Bild: Freepik – Illustration: Andrea Klaiber
1. Angestellte sind über den Arbeitgeber versichert
Alle Angestellten sind obligatorisch über den Arbeitgeber gegen Berufsunfälle versichert – so schreibt es das Unfallversicherungsgesetz (UVG) vor.
Freizeitunfälle (sogenannte Nichtberufsunfälle, NBU) sind auch gedeckt, wenn man im Schnitt mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet. Die Berufsunfallprämie zahlt zwingend der Arbeitgeber. Die NBU-Beiträge darf er Angestellten dagegen vom Lohn abziehen. Selbständig Erwerbende können sich der UVG-Versicherung freiwillig anschliessen.
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