
Nicole Müller
Veröffentlicht am 12. Oktober 2021 - 14:30 Uhr
Veröffentlicht am 12. Oktober 2021 - 14:30 Uhr

Trennt sich ein Paar, können falsch verrechnete Zulagen zum Verhängnis werden (Symbolbild).
Bild: Getty Images
Sabina Tanner* ist Apothekerin mit Leib und Seele. Nach der Geburt ihrer Tochter entschied sie sich trotzdem für eine längere Auszeit. Ihr Partner Lucien Räber* verdiente als Logistiker in Bern genug für die Familie.
Nach anderthalb Jahren begann Sabina Tanner den Austausch mit Kunden und Kolleginnen zu vermissen und nahm eine Stelle in Baden AG an. Sie dachte nicht daran, dies der Ausgleichskasse zu melden. «Das ist der klassische Fall von falschen Bezügen», sagt Fiona Renggli von der Ausgleichskasse der SVA Aargau. «Die Lebenssituation ändert sich, und die Eltern vergessen, das zu melden – ohne böse Absicht».
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