«Ich wär so gerne Millionär, dann wär mein Konto niemals leer» – wer hat nicht den gleichen Wunsch wie die deutsche Band «Die Prinzen». Am Samstagabend könnte dieser in Erfüllung gehen: 70 Millionen Franken kann gewinnen, wer bei der Ziehung von Swiss Lotto 6 + 1 richtige Zahlen ankreuzt. Kein Ding, oder?

Die Rechtsexperten des Beobachters haben vorgesorgt und für den Fall der Fälle elf (nicht ganz ernst gemeinte) Tipps für angehende Lotto-Millionäre zusammengestellt. Zu Beginn aber schon einmal ein Dämpfer für Ihre Ambitionen: Vom Lottogewinn wird Ihnen ohne Wenn und Aber eine Verrechnungssteuer von 35 % abgezogen. Ihnen bleiben damit, falls Sie gewinnen, noch 45,5 Millionen Franken.

 

  1. Wie gross muss mein Bankschliessfach sein, damit ich das Geld in bar vor den Steuerbehörden verstecken kann?

    Suchen Sie ein Bankschliessfach für 45,5 Millionen Franken in Tausender-Noten, dann muss das Schliessfach mindestens 61 Liter gross sein. Für die Berechnung haben wir trockene und neue Scheine verwendet mit den Massen von 74 x 181 x 0.1 mm. Nun der Wermutstropfen: Auch Barvermögen müssen Sie versteuern.
     
  2. Kann ich jetzt meine Arbeitsstelle fristlos kündigen?

    Eigentlich dürfen Sie das nicht, aber Sie können natürlich. Ihr Arbeitgeber kann in diesem Fall aber eine Entschädigung verlangen, die einem Viertel Ihres Monatslohns entspricht. Zudem hat er Anspruch auf weiteren Schadenersatz, sofern er den gesamten Schaden beweisen kann. Eine solche Forderung lässt sich als Lottogewinner aber wohl verschmerzen.
     
  3. Habe ich jetzt Anspruch, in der Bilanz-Liste der 300 reichsten Schweizer geführt zu werden?

    Nein. Um das zu erreichen, müssten Sie äusserst geschickt mit Ihrem Gewinn umgehen – oder weiter Lotto spielen und nochmals ähnlich viel gewinnen: Der «Ärmste» der 300 Reichsten besitzt gemäss Bilanz-Ranking 125 Millionen Franken. Einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Aufnahme in so eine Liste hätten Sie aber gegen ein privates Magazin ohnehin nicht.
     
  4. Wenn ich im Lotto gewinne, lasse ich mich von meiner Frau scheiden. Was muss ich beachten, damit ich den Gewinn nicht mit ihr teilen muss?

    Wenn Sie keinen Ehevertrag haben, dann leben Sie unter dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Das heisst: Bei einer Scheidung müssten Sie die Errungenschaft mit Ihrer Frau teilen, das Eigengut hingegen nicht. Das Eigengut ist das Vermögen, das Sie bereits vor der Ehe ansparten, was sie geerbt oder geschenkt erhielten. Darum müssten Sie den Lottoschein unbedingt aus dem Geld des Eigengutes kaufen, damit der Gewinn wiederum ins Eigengut fällt. Sie müssen aber beweisen können, dass Sie den Lottoschein aus Ihrem Eigengut gekauft haben. Das ist beim normalen Lottospiel am Kiosk kaum möglich. Daher sollten Sie online Lotto spielen, und den Einsatz von einem Konto mit Eigengut bezahlen. Dies lässt sich nachweisen.
     
  5. Kann ich im Alter eine Ergänzungsleistung beziehen, nachdem ich meinen gesamten Lottogewinn verschleudert und kein Vermögen mehr habe?

    Ja, das können Sie. Sie müssen aber aufpassen, wie Sie das Geld verprassen. Solange Sie das Geld einfach für sich und Ihren Spass ausgeben, hat dies keinen Einfluss auf den späteren Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Verschenken dürfen Sie das Geld aber nicht. Ansonsten würde es Ihnen bei den Ergänzungsleistungen als Vermögen aufgerechnet. Sie würden dann nie oder zumindest sehr lange keine Ergänzungsleistungen erhalten. Bewahren Sie daher die Belege für die grösseren Ausgaben für Weltreisen oder Luxuspartys auf. So können Sie beweisen, dass Sie das Geld nur vergeudet und nicht verschenkt haben.
     
  6. Mit meinen Arbeitskollegen habe ich eine Tippgemeinschaft gebildet. Muss ich diese Idioten wirklich an meinem Gewinn beteiligen – immerhin haben wir nichts Schriftliches abgemacht?

    Ja, Sie müssen – sofern Ihre geschätzten Kollegen die mündlich abgeschlossene Vereinbarung beweisen können. Denn bei der Tippgemeinschaft handelt es sich um eine einfache Gesellschaft, die formlos entstehen kann – nämlich immer dann, wenn sich mehrere Personen zusammentun, um mit gemeinsamen Kräften und Mitteln ein gemeinsames Ziel zu erreichen.
     
  7. Wenn ich im Lotto gewinne, dann suche ich mir einen jungen Lover. Wenn ich sterbe, möchte ich mein Lottogeld ihm vermachen. Kann ich meinen Ehemann enterben?

    Nein. Eine Enterbung ist nur möglich, wenn Ihr Ehemann seine familienrechtlichen Pflichten schwer verletzt hat oder eine schwere Straftat gegen Sie oder eine Ihnen nahe verbundene Person begangen hat. Sie können aber Ihren Ehemann in einem Testament auf den Pflichtteil setzen und das so frei werdende Vermögen Ihrem Lover vermachen. Zu Lebzeiten sind Sie aber frei und können mit Ihrem Lover und Lottogewinn machen, was Sie wollen.
     
  8. Darf ich von einem Tag auf den anderen mit den Millionen auswandern?

    Jein, der Staat darf Sie zwar nicht zwingen, Ihre Millionen in der Schweiz auszugeben, Sie dürfen aber Ihrerseits nicht vergessen, den Behörden – allen voran der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde – Adieu zu sagen. Dies vor allem dann, wenn Sie jetzt schon wissen, dass Sie die Schweiz auf unbestimmte Zeit verlassen wollen. Aber auch wenn Sie «nur» eine längere Weltreise planen, sollten Sie frühzeitig bei der Gemeindeverwaltung abklären, ob Ihr Vorhaben eine Abmeldung erfordert.
     
  9. Kann ich mich vom Ausweisentzug freikaufen, weil ich nach der Feier auf dem Heimweg sturzbetrunken am Steuer erwischt wurde?

    Nein, Sie können – trotz Millionengewinn – keine Gnade erwarten. Dies wäre nur bei einem Gläschen zu viel ein Thema, wenn Sie mit einer Alkoholkonzentration von 0,5 bis 0,79 Promille im Blut erwischt wurden. Werte in diesem Bereich gelten noch als leichte Zuwiderhandlungen und werden bei ungetrübtem Leumund mit einer Verwarnung geahndet. Wenn Sie mit 0,8 Promille oder mehr Alkohol im Blut unterwegs waren (wovon wir gemäss Ihren Schilderungen ausgehen), werden Sie das Billett für mindestens drei Monate abgeben müssen. Übrigens: Wenn Sie mit «Freikaufen» meinen, der Polizei oder dem Strassenverkehrsamt Geld anzubieten, damit sie beide Augen zudrücken, gilt dies als Bestechung und ist strafbar.
     
  10. Darf ich spontan eine grosse Lottomillionärs-Party auf öffentlichem Grund veranstalten?

    Sie vergessen, dass Sie in der Schweiz sind. Selbst wenn Sie – dank den Millionen – Ihre Gäste gratis mitfeiern lassen wollen, brauchen Sie eine Bewilligung - zum Beispiel eine Veranstaltungs- oder eine Festwirtschaftsbewilligung. Dies vor allem dann, wenn bei Ihrer Feier auf öffentlichem Grund alle willkommen sind. Am besten erkundigen Sie sich direkt bei der zuständigen Gewerbepolizei, der Stadt- oder der Gemeindeverwaltung nach den Bedingungen einer solchen öffentlichen Fete. Übrigens: Auch das Aufstellen von Lautsprechern im Freien bedarf – je nach Gemeinde – bereits einer Bewilligung.
     
  11. Soll ich in einen steuergünstigeren Kanton ziehen, wenn ich die Millionen gewinne?

    Je nach Wohnort muss man mehr oder weniger Einkommenssteuer an den Fiskus abliefern – diese Abgabe ist einmalig. Die Kantone Zug und Schwyz sind diesbezüglich wesentlich günstiger als etwa die Kantone Basel-Land oder Zürich. Das bedeutet: Unter Umständen erhält man einen Anteil der Verrechnungssteuer, die ursprünglich abgezogen worden ist, wieder zurück. Den Lottogewinn abzuräumen und umzuziehen ist legal. Als Stichtag für die Steuerverwaltung gilt der Wohnsitz am 31. Dezember. Trotzdem sollte man alle Konsequenzen eines Umzugs mitberücksichtigen (z.B. Schulwechsel der Kinder).
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