Sein Mörder hätte niemals in diesem Heim sein dürfen
Ein Jugendlicher mit «Tötungsfantasien» wird in einem Heim platziert, dem die Bewilligung längst entzogen war. Er ermordet einen Mitbewohner. Warum das passieren konnte? Weil ein nationales Register fehlt.

Veröffentlicht am 21. Oktober 2025 - 06:00 Uhr

Blumen und Kerzen erinnern im Dezember 2022 an den Tod des Jugendlichen.
Ein Heimbetreiber im Baselbiet nimmt einen Jugendlichen auf, der aktenkundig «Verletzungs- und Tötungsfantasien» hatte. Auf einem Ausflug ermordet er grundlos einen anderen Bewohner.
Die Baselbieter Behörde hatte dem Betreiber die Bewilligung für das Kleinheim wegen grober Mängel bereits entzogen. Weder die Berner Jugendanwaltschaft noch die Solothurner Kesb wussten davon, als sie Monate später den Täter und das Opfer in genau dieser Institution unterbrachten.