Einen aufgefundenen Pass oder Identitätsausweis darf man laut Gesetz nicht dem Besitzer zurückgeben, sondern er muss so schnell wie möglich der örtlichen Polizei übergeben werden – und wird später vernichtet. Ist das Ausweispapier durch Diebstahl oder auch sonst wie abhanden gekommen, ist der Besitzer gesetzlich verpflichtet, den Verlust sofort nach Feststellung bei der Polizei anzuzeigen.

Sämtliche Ferienreisende, denen im Ausland ein Ausweis gestohlen wird, müssen bei der Polizei vor Ort eine Verlustanzeige machen. Mit dieser Anzeige können sie bei der Schweizer Botschaft einen Ersatz beantragen. Diejenigen, die sich den Weg zur Botschaft sparen, weil sie einen zweiten Ausweis bei sich haben, melden den Verlust nach der Rückkehr zusätzlich bei einer Schweizer Polizeistelle. Unter Vorlage dieser Anzeige wird die zuständige Behörde einen (neuen) Ausweisantrag entgegennehmen.

Missbrauchsgefahr bei verlorenem Pass ist zu hoch

Eine Verlustanzeige bei der Polizei hat zur Folge, dass die Nummer des verlorenen Passes oder der ID im automatisierten Fahndungssystem Ripol erfasst wird und via Interpol abgefragt werden kann. Der Ausweis wird mit der Erfassung ungültig – selbst wenn er wieder auftauchen sollte: Ein Rückruf der Nummer ist nicht möglich.

Die missbräuchliche Verwendung von Ausweisen Hacker Der digitale Raubzug auf die Schweiz wird damit erschwert. Denn: Geht ein Ausweis verloren oder wird er gestohlen, später aber wieder aufgefunden, ist nicht überprüfbar, ob und wie er in der Zwischenzeit verwendet wurde.

Sollte der Ausweis missbräuchlich verwendet worden sein, könnte das für den Inhaber unangenehme Folgen haben, falls zuvor keine Verlustmeldung und keine Ungültigkeitserklärung erfolgte. Diese auf den ersten Blick ärgerlichen Massnahmen sollen also Ausweisinhaber vor bösen Überraschungen schützen.