Also doch noch: Das Inselspital Bern muss Ursula Lüthi eine angemessene Genugtuung bezahlen, weil es ärztliche Sorgfaltspflichten verletzt hat. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht. In der nun veröffentlichten Urteilsbegründung stellt sich das oberste Gericht hinter das Urteil der Vorinstanz.

Die Fehlbehandlung liegt bereits 22 Jahre zurück und hatte für die inzwischen 75-jährige Frau fatale Folgen; sie ist seither halbseitig gelähmt und pflegebedürftig, wie der Beobachter schon vor fünf Jahren publik machte.

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