Die Staatsanwaltschaft Baden gewinnt den Schmähpreis des Beobachters
Die Strafverfolgung im Kanton Aargau bestraft einkommensschwache Beschuldigte überproportional hart. Sie hält an einer rechtswidrigen Richtlinie fest, obwohl sie dafür von einem Gericht gerügt wurde.

Die Praxis der Aargauer Staatsanwaltschaften trifft Arme besonders hart.
Wenn eine Person angetrunken am Steuer erwischt wird, erhält sie eine harte Strafe. Zu Recht, denn es geht um die Sicherheit aller. Doch die Aargauer Staatsanwaltschaften gehen dabei in einer Art und Weise vor, die manche besonders hart trifft. Menschen mit geringem Einkommen.
Denn zusätzlich zur oft «nur» bedingten Geldstrafe, die man erst zahlen muss, wenn man sich innerhalb der Probezeit wieder etwas zuschulden kommen lässt, sprechen sie bei Fahren in angetrunkenem Zustand stets noch eine sogenannte Verbindungsbusse aus, also eine zusätzliche Busse, die sofort fällig wird. Sie beträgt im Kanton Aargau mindestens 800 Franken. Das legt eine interne Richtlinie fest.

