Als Stephan Meyer entlassen wird, macht er einen verhängnisvollen Fehler. Jahrelang hat der Betriebswirtschaftler und Computerexperte für verschiedene Schweizer Banken und Versicherungen Software getestet. 2012 bekommt seine Firma Probleme und will Mitarbeitende entlassen. Es ist November, aber das Unternehmen möchte schon per 31. Dezember Angestellte loswerden – vor der Kündigungsfrist von drei Monaten.

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Jemand von der Personalabteilung bittet Meyer, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen und sich die ausstehenden drei Monatslöhne auszahlen zu lassen. Meyer, der anonym bleiben möchte, wehrt sich zunächst, weil er sich einen nahtlosen Übergang in einen neuen Job erhofft. Doch man gibt ihm zu verstehen, dass sich ein Beharren auf die dreimonatige Anstellung negativ auf sein Arbeitszeugnis auswirken würde. Daraufhin willigt Meyer ein. Wie heikel das sein kann, darauf hat der Beobachter schon mehrfach hingewiesen.