Gegen die Bahn gewehrt hat sich der 44-jährige Ranil Jayanetti, weil er sich ungerecht behandelt fühlte. Ihm gelang es schliesslich, das SBB-Bussensystem in den Fundamenten zu erschüttern. Das Bundesgericht entschied nämlich, die Bussenpraxis der Bahn sei «klar bundesrechtswidrig», weil Schwarzfahrer günstiger fahren als Graufahrer mit einem Zweite-Klasse-Billett in der ersten Klasse.

Als solcher «Graufahrer» war Jayanetti in einer S-Bahn mit Selbstkontrolle unterwegs. Er hatte sich in einem gemischten Erst- und Zweitklass-Doppelstockwagen versehentlich in die erste Klasse gesetzt. Trotz gültigem Zweite-Klasse-Billett büsste ihn die Bahn wie einen Schwarzfahrer mit 80 Franken, wie der Beobachter publik machte. Er zahlte also das Zweite-Klasse-Billett und den Zuschlag, während er als Schwarzfahrer nur den Zuschlag bezahlt hätte. Er wehrte sich und fand beim Bundesamt für Verkehr Gehör: Als Aufsichtsbehörde hob das Amt den Zuschlag gegen ihn auf. Dagegen zogen die SBB bis vor Bundesgericht, wo sie nun verloren.

«Es ging um Gerechtigkeit»

«Es war nie meine Absicht, die SBB in die Knie zu zwingen», sagt Jayanetti. «Es ging mir nur um Gerechtigkeit.» Wer so streng kontrolliere, müsse zugleich auch dafür sorgen, dass Kunden nicht in eine Falle tappen könnten – also die verschiedenen Klassen messerscharf trennen. Ab sofort zahlen jetzt «Graufahrer» nur noch einen Zuschlag von 60 statt 80 Franken. Eine definitive Regelung soll dann ab dem Fahrplanwechsel im Dezember eingeführt werden.