Bisher war es gelebte Nachbarschaftshilfe: Einer füllt die Liste für das ganze Haus aus, alle unterschreiben kurz. Doch damit ist seit letztem November Schluss. Die Bundeskanzlei hat diese Praxis des «fürsorglichen Unterschriftensetzens» über den Haufen geworfen. (Alles zum Thema Abstimmungen lesen Sie beim Beobachter.)

Neuerdings zählt sie nur noch die oberste Unterschrift in so einem Fall. Alle anderen Unterschriften einer Familie oder Wohngemeinschaft sind ungültig. 

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