Ein neuer Handyvertrag und die Nachlassregelung des verstorbenen Vaters haben auf den ersten Blick wenig gemeinsam. Ausser dass man für beide Angelegenheiten eine gültige Identitätskarte vorlegen muss. Genau das wurde für Anna Müller zum Hindernis.

Die 63-jährige Bielerin, die eigentlich anders heisst, leidet seit vier Jahren an ME (Myalgische Enzephalomyelitis), einer neuroimmunologischen Erkrankung. Müller verbringt ihre Tage im Bett eines abgedunkelten Zimmers und ist rund um die Uhr auf Pflege angewiesen. Sie ist bis zu 20 Stunden täglich an ein Sauerstoffgerät angeschlossen. «Jede noch so kleine Aktivität führt zu einer Verschlechterung meines Gesundheitszustands», sagt Müller zum Beobachter. Teilweise könne sie kaum noch sprechen oder essen. An einen Arzttermin ausserhalb ihrer Wohnung oder gar einen Behördengang ist nicht zu denken.

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