Veröffentlicht am 13. August 2026 - 05:00 Uhr

Frauen mit Migrationshintergrund stehen nach einer Trennung vor einer grossen Ungewissheit.
Wer in einer Partnerschaft Gewalt erlebt, sollte sich trennen können, ohne negative Konsequenzen fürchten zu müssen. Doch Migrantinnen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, stehen oft vor einer existenziellen Frage: In der Beziehung bleiben und die Gewalt ertragen, oder sollten sie gehen und damit riskieren, ihren Aufenthaltsstatus zu verlieren – und ausgewiesen zu werden?
Die Revision von Artikel 50 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG), die Anfang 2025 in Kraft trat, sollte Betroffenen mehr Schutz bieten. Doch jetzt schlagen Fachstellen Alarm: Nach wie vor bedeutet die Trennung vom gewalttätigen Partner für migrantische Frauen ein grosses Risiko.
Die Gesetzesrevision bringt nur partielle Verbesserungen
Das Härtefallgesuch ermöglicht abgewiesenen Ausländerinnen oder Ausländern im Ausnahmefall den Verbleib in der Schweiz. So auch bei Fällen häuslicher Gewalt. Doch bisher gab es hohe Hürden, wenn es darum ging, die erlebte Gewalt und das Leid nachzuweisen. Das sollte mit der Gesetzesrevision geändert werden.
Aus Sicht von Lisa Rudin, Rechtsanwältin in Zürich, bringt die Revision durchaus Verbesserungen. Neu spielt der Aufenthaltsstatus der gewaltausübenden Person keine Rolle mehr. Und die Behörden hören nun offener zu: «Berichte von Frauenhäusern oder Fachstellen erhalten mehr Gewicht», sagt Rudin. Früher erwartete man strafrechtliche Verurteilungen oder Polizeirapporte. Heute werden vermehrt auch Berichte von Fachstellen anerkannt.
Den Fortschritten zum Trotz sieht Rudin Schwächen. Betroffenen wird oft unterstellt, ihr eigentliches Motiv sei die Aufenthaltsbewilligung. «Anders als im Strafverfahren müsste es auch hier heissen: Im Zweifel für das Opfer.»
Nach wie vor schwierig ist es, Beweise für die erlebte Gewalt vorzubringen. «Psychische oder wirtschaftliche Gewalt hinterlässt keine sichtbaren Spuren», sagt Rudin. Gerade in Beziehungen mit ausländerrechtlichen Abhängigkeiten besteht aber ein grosses Machtgefälle. «Wenn du nicht tust, was ich will, melde ich dich ab», beschreibt Rudin eine häufige Drohung. Sie fordert deshalb, stärker auf die Einschätzung von Fachstellen zu vertrauen. «Das würde den Aufwand für die Migrationsämter reduzieren und die Wartezeiten verkürzen.»
Lotterie statt Rechtssicherheit auf den Migrationsämtern
Katja Niemeyer, Co-Geschäftsleiterin der Beratungsstelle für Frauen (BIF), sagt: «Unsere Hoffnung war, dass es mit der neuen Gesetzgebung einfacher wird, Fälle durchzubringen. Aber das ist nicht so.» Ob eine ihren Aufenthaltsstatus behalten kann, hänge weiterhin stark vom Einzelfall und vom zuständigen kantonalen Migrationsamt ab. Für Betroffene bedeutet das, dass sie vor einer grossen Ungewissheit stehen.
Die Frauen, die zu ihr in die Beratung kommen, seien oft schwerst traumatisiert und am Ende ihrer Kräfte. «Wird ihnen dann nicht geglaubt und die Gewalterfahrung abgesprochen, ist das für sie sehr schlimm.» Nach wie vor ist für den Nachweis der Gewalt ausschlaggebend, wie intensiv diese war und wie oft sie passierte.
Was Betroffene tun können
- Beweise sichern: Betroffene sollten systematisch Unterlagen wie ärztliche Zeugnisse, Fotos von Verletzungen, Listen potenzieller Zeugen, Polizeirapporte oder Strafanzeigen sammeln.
- Psychische Gewalt dokumentieren: Auch bei psychischer Gewalt ist eine Strafanzeige möglich. Digitale Spuren wie Screenshots von eigenen Chatprotokollen (zum Beispiel wiederholte Beschimpfungen, Erniedrigungen oder Drohungen) sind rechtlich zulässig und helfen bei der Aufklärung. Zudem ist es hilfreich, ein Tagebuch zu führen.
- Achtung bei Aufnahmen: Das heimliche Erstellen von Ton- oder Videoaufnahmen ist grundsätzlich verboten – es sei denn, es dokumentiert eine schwere Straftat (einfache Beschimpfungen gehören rechtlich nicht dazu).
- Frühzeitige Unterstützung: Ein wichtiger Schritt ist der frühe Gang zu einer Opferhilfe-Beratungsstelle, einer Fachstelle für häusliche Gewalt oder in ein Frauenhaus. Diese helfen bei einer Strafanzeige und können wichtige Beweismittel für die Untersuchung liefern.
Diese Recherche wurde mit Unterstützung von Journafonds realisiert.

- Gesetzesrevision: Weisungsänderung AIG
- Häusliche Gewalt: Informationsbroschüre des EDI
- Parlamentarische Initiative 2023: Bei häuslicher Gewalt die Härtefallpraxis nach Art. 50 AIG garantieren
