Die Zeiten, in denen ein ausländischer Partner im Freundeskreis für Aufsehen sorgte, sind längst passé. Immer mehr Schweizer Bürger finden ihr Liebesglück in einem Partner oder einer Partnerin einer anderen Nationalität: 2024 wurden 12’524 Paare in der Schweiz getraut, bei denen einer der Eheleute nicht den Schweizer Pass hat. Der Anteil von gemischt-nationalen Ehen macht somit fast ein Drittel aus. Seit 1970 hat sich dieser somit mehr als verdoppelt.

Binationale Heiratswillige müssen sich allerdings durch einen sehr dichten administrativen Dschungel schlagen – besonders wenn der ausländische Partner oder die Partnerin aus einem sogenannten Drittstaat kommt, also von ausserhalb der EU. Nachfolgend eine Übersicht, wer woran zu denken hat, um am Ende glücklich in den Hafen der Ehe einlaufen zu können.

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Ehevorbereitung

Damit in der Schweiz eine Ehe geschlossen werden kann, müssen die Verliebten «ehefähig» sein. Das heisst: urteilsfähig und mündig, und es dürfen keine «Ehehindernisse» vorliegen wie eine bestehende Ehe oder eine zu nahe Verwandtschaft. Verbeiständete Personen dürfen nur mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters heiraten.