«Das Sexualstrafrecht der Schweiz: Grundlagen und Reformbedarf». So langweilig der Titel, so spektakulär die Folgen. 2018 reichte Nora Scheidegger am Institut für Strafrecht und Kriminologie in Bern ihre Doktorarbeit ein. Die 400 Seiten hatten es in sich. Scheidegger analysierte und hinterfragte darin den Status quo des Schweizer Sexualstrafrechts – und trat damit eine Lawine los. 

Vier Jahre später gehört Scheidegger zu den bekanntesten Juristinnen der Schweiz. Ihre Verbesserungsvorschläge wurden landauf, landab diskutiert und finden nun Eingang in die neue Gesetzgebung. Der Ständerat hat sich für eine «Nein heisst Nein»-Lösung im neuen Sexualstrafgesetz ausgesprochen. Am Montag entschied der Nationalrat, noch einen Schritt weiterzugehen und sprach sich für die «Ja heisst Ja»-Variante aus. 


Beobachter: Frau Scheidegger, dass nun über etwas abgestimmt wird, was Sie vor vier Jahren in Ihrer Doktorarbeit vorgeschlagen haben, muss sich verrückt anfühlen. Wie geht es Ihnen damit?
Nora Scheidegger: Ich glaube, alle Doktorierenden haben die Hoffnung, mit ihrer Arbeit eine Veränderung anzustossen. Ich freue mich, dass das in meinem Fall geklappt hat. 
 

Haben Sie damals gedacht, dass Sie mit Ihrer Dissertation eine Gesetzesreform auslösen?
Mein Doktorvater Martino Mona prophezeite mir, dass das passieren wird. Ich bin aber bescheiden genug, um zu sehen, dass ich meine Arbeit zu einem günstigen Zeitpunkt veröffentlichte. Ich publizierte unmittelbar nach dem Aufkommen der MeToo-Debatte. Früher oder später wäre diese Reform auch ohne mein Zutun gekommen. 


Der Ständerat bevorzugt die «Nein heisst Nein»-Variante. Demnach soll eine sexuelle Handlung bestraft werden, wenn diese gegen den Willen einer Person vorgenommen wird. Auch wenn dabei keine Gewalt angewendet wird. Die grosse Frage ist nun: Welche Möglichkeit hat die Justiz, den Willen einer Person festzustellen?
Das ist eigentlich nicht wirklich etwas Neues im Strafrecht. Die Justiz hat Methoden, wie mit Aussage-gegen-Aussage-Fällen umgegangen werden kann. Auch wenn keine objektiven Beweise vorliegen. Man muss dekonstruieren, was passiert ist. Wer hat was gesagt? Wann? Wie? Dann muss bewertet werden, wie glaubhaft diese Aussagen sind und ob ein Tatbestand erfüllt ist. Manchmal gibt es auch Zeugen, einen Chat-Verlauf, in dem das Geschehene thematisiert wird, oder Videomaterial, das ausgewertet werden muss. Häufig ist es ja auch nicht einfach ein isoliertes Nein, über das sich ein Täter hinwegsetzt. Sondern es geht um eine Abfolge von Handlungen und Gegebenheiten, die sich über einen gewissen Zeitraum hinziehen.

Zur Person

Die Juristin Nora Scheidegger
Quelle: Jan Holger Engberg

Nora Scheidegger (35) ist Juristin und Mitarbeiterin am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht. Ausserdem doziert sie an der Universität Luzern.

Was ist, wenn der Wille einer Person vor dem Sex nicht explizit ausgesprochen wurde?
Bei der Widerspruchslösung sieht der Gesetzgeber vor, dass ein Nein klar kommuniziert werden muss. Das geht auch nonverbal, wenn dabei der Wille einer Person für das Gegenüber wahrnehmbar ist. Sprich, indem man sich wegdreht, weint, jemanden wegstösst. Was nicht reicht, ist, wenn sich eine Person auf eine sexuelle Handlung einlässt, innerlich aber denkt: «Das will ich eigentlich gar nicht.» Aber es gibt auch Situationen, in denen das Nein nicht klar geäussert wird, aber aus der Situation heraus klar ist, dass die Handlung gegen den Willen einer Person geht. 


Zum Beispiel?
Es gab einen Fall in einer Badi, da hat jemand plötzlich einer Frau in die Badehose gegriffen und ist mit dem Finger in sie eingedrungen. Dort ist ja klar, dass sie das nicht will. Da muss sie nicht ständig herumlaufen und kommunizieren, dass sie nicht angetatscht werden will. 


Unterstützerinnen der «Ja heisst Ja»-Variante kritisieren, dass mit der Widerspruchslösung in der Sexualität alles zugelassen ist, bis das Gegenüber Nein sagt. Würden Sie dem zustimmen?
Ja, das kann man durchaus so sehen. Die Widerspruchslösung entspricht mehr der Erwartung an eine Kommunikation, welche die Leute in ihrer gelebten Sexualität haben. Sie denken, das Gegenüber sage dann schon Nein, wenn es etwas nicht mehr gut findet. Da kann es schnell passieren, dass es zu sexuellen Handlungen kommt, die der andere nicht will. Mit der Zustimmung wäre das zumindest theoretisch anders. Ausserdem würde sie auch beim sogenannten Freezing greifen. 

«Damit der Tatbestand erfüllt ist, muss der Täter auch wissen oder es für möglich halten, dass das Opfer widerstandsfähig ist, und das ausnutzen. Bei einer Schockstarre wäre das wohl oft nicht gegeben.»

Die Schockstarre, in die eine Person fallen kann, wenn sie Traumatisches erlebt. 
Genau. Ein Phänomen, bei dem der ganze Körper in eine tonische Immobilität fällt, also sich nicht mehr bewegen kann und kurzzeitig wie gelähmt ist. In dem Moment ist eine Person komplett widerstandsunfähig.


Fällt das nicht heute schon unter den Tatbestand der Schändung? 
Ok, das wird jetzt etwas juristisch … Bei der Schändung werden sexuelle Handlungen an einer widerstandsunfähigen Person vorgenommen. Der Punkt ist hier aber: Damit der Tatbestand erfüllt ist, muss der Täter auch wissen oder es für möglich halten, dass das Opfer widerstandsunfähig ist, und das ausnutzen. Bei einer Schockstarre wäre das wohl oft nicht gegeben. 


Das heisst, nur die «Ja heisst Ja»-Lösung würde hier greifen?
Ja, weil hierbei vorausgesetzt wird, dass sich die Beteiligten versichern, ob man mit den sexuellen Handlungen einverstanden ist. Umgekehrt reicht es für die Strafbarkeit, dass die Tatperson weiss, dass das Opfer keine Zustimmung erteilt hat – aus welchem Grund auch immer. Das ist eine andere Schwelle als bei der Schändung.
 

Noch keinen Straftatbestand gibt es für «Stealthing», das heimliche Abstreifen des Kondoms. Wäre das gemäss neuem Sexualstrafrecht eine strafbare Handlung?
Ja. Kommt die «Ja heisst Ja»-Variante, dann sowieso. Und auch bei der Widerspruchslösung kann davon ausgegangen werden, dass sie bei Stealthing greift. Da hat die Rechtskommission des Ständerats bereits gesagt, dass Stealthing mit der Widerspruchslösung bestraft werden kann. 

Die heutige Rechtslage

Heute gilt nur eine vaginale Penetration gegen den Willen einer Frau als Vergewaltigung. Setzt sich ein Täter über das Nein einer Person hinweg, wendet aber kein Nötigungsmittel wie Gewalt, Drohung oder psychischen Druck an, kann die Tat weder als Vergewaltigung noch als sexuelle Nötigung bestraft werden. Männer können per rechtlicher Definition nicht vergewaltigt werden. Werden sie zu Anal- oder Oralverkehr genötigt, handelt es sich um eine sexuelle Nötigung. 


Die neue Rechtslage

Neu sollen auch Männer Opfer von Vergewaltigungen sein können. Zudem soll nicht mehr eine Nötigung die Voraussetzung für eine Vergewaltigung sein. Zur Debatte steht mit «Nein heisst Nein» die Widerspruchslösung oder mit «Ja heisst Ja» eine Zustimmungslösung.


«Nein heisst Nein»

Der Ständerat hat sich für die Widerspruchsvariante ausgesprochen. Diese besagt: «Wer gegen den Willen einer Person eine sexuelle Handlung an dieser vornimmt oder von dieser vornehmen lässt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.» Dabei wird davon ausgegangen, dass das Opfer den ablehnenden Willen verbal oder nonverbal zum Ausdruck bringen muss. 
 

«Ja heisst Ja»

Der Nationalrat befürwortet die Zustimmungsvariante. Diese lautet: «Wer ohne die Einwilligung einer Person eine sexuelle Handlung an dieser vornimmt oder von dieser vornehmen lässt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.»

Bei der Revision des Sexualstrafrechts geht es insbesondere darum, dass man künftig strafbare sexuelle Handlungen leichter anzeigen kann. Werden die jetzigen Verbesserungsvorschläge diesem Anspruch gerecht?
Zumindest in Deutschland und auch in Schweden zeigte sich nach der Einführung von «Nein heisst Nein» beziehungsweise «Ja heisst Ja», dass es einen Anstieg von Anzeigen gab. Weil wohl viele das Gefühl hatten, dass sie nun bessere Chancen haben, dass das Vorgefallene als eine Straftat anerkannt wird.
 

Und führt das auch zu mehr Verurteilungen?
Nicht unbedingt. Sexualdelikte sind sehr schwierige Fälle. Die Reform ändert nichts daran, dass der Staat die Schuld eines Täters nachweisen muss. Die Beweislast wird nicht neu geregelt. Darum warne ich auch davor, dass sich die Opfer und die Gesellschaft zu viel von der Reform versprechen. 


Das ist auch eine häufig geäusserte Kritik: Der Strafrechtsprofessor Marcel Niggli sagte zum Beispiel: «Juristisch bleibt es eine Beweisfrage. Was eigentlich Sache ist, muss immer noch vor Gericht entschieden werden.» Wie sehen Sie das?
Natürlich, Beweisschwierigkeiten gehören zu den Sexualdelikten. Aber in denjenigen Fällen, in denen man nachweisen kann, dass kein Einvernehmen da war oder dass es gegen den Willen einer Person lief, erhält man nach der Reform ein Instrument in die Hand. Darum finde ich das auch kein zielführendes Argument. Ob die Einführung eines neuen Gesetzes legitim ist, sollte nicht allein daran gemessen werden, wie oft es danach zu einer Verurteilung kommt. 

«Der Punkt ist: Falschbeschuldigungen sind immer möglich. Egal wie streng ein Gesetz formuliert ist.»

Geht es beim neuen Sexualstrafrecht nicht auch um eine gesellschaftspolitische Komponente?
Das ist eine alte Frage: Stösst das Strafrecht eine gesellschaftliche Entwicklung an? Oder gibt es eine gesellschaftliche Entwicklung, die zu einer Reform des Strafrechts führt? In diesem Fall denke ich schon, dass die veränderten Gesetze und die damit verbundene gesellschaftliche Debatte unser Denken und unsere Wahrnehmung von Sexualität und sexuellen Begegnungen verändern können. 


Ebenfalls wird oft kritisiert, dass es mit der Widerspruchs- oder Zustimmungslösung zu mehr Falschbeschuldigungen kommen wird. Stimmt das?
Das wird oft einfach so behauptet, ohne dafür einen Beleg zu haben. Der Punkt ist: Falschbeschuldigungen sind immer möglich. Egal wie streng ein Gesetz formuliert ist. Selbst wenn das Gesetz verlangen würde, dass es für die Erfüllung des Tatbestands einer Vergewaltigung massive Gewalteinwirkung braucht, kann es zu Falschbeschuldigungen kommen. Nehmen Sie das Beispiel von Jörg Kachelmann. Da behauptete seine Ex-Freundin, er habe sie mit dem Messer am Hals vergewaltigt. Schon als die Vergewaltigung in der Ehe per Gesetz unter Strafe gestellt wurde, hiess es, Ehefrauen könnten die Möglichkeit einer Anzeige wegen Vergewaltigung missbrauchen, weil sie sich trennen wollen. Heute, 30 Jahre später, wissen wir: Diese Befürchtungen waren überzogen und kein überzeugendes Argument gegen die damalige Reform. 


Der Nationalrat sprach sich am Montag für die «Ja heisst Ja»-Lösung aus. Nun kommt die Vorlage erneut in den Ständerat. Welche der beiden Varianten bevorzugen Sie?
Ich finde die Zustimmungslösung richtig. Weil es auch um den symbolischen Gehalt geht. «Ja heisst Ja» enthält die wichtige Botschaft, dass Sexualität nichts ist, das man sich einfach nehmen kann, solange der andere nicht widerspricht. Aber selbst die Widerspruchslösung wäre eine deutliche Verbesserung des Status quo. Doch die Debatte muss auch ausserhalb des juristischen Kontextes geführt werden. 

«Ich habe Hoffnung in die Idee der restaurativen Justiz. Dieses Konzept betont weniger die Schuld und vermeintlich «angemessene» Bestrafung des Täters, sondern fragt danach, was alle Involvierten brauchen, damit die Situation wieder in Ordnung gebracht werden kann.»

Wie meinen Sie das?
Wenn man die Studien zur Dunkelziffer von Vergewaltigungen anschaut und sieht, wie wenig Opfer ihre Täter anzeigen, dann sollte uns das zu denken geben. Dagegen richtet auch die Reform nur wenig aus. Denn viele Opfer sehen ein strafrechtliches Verfahren für sich nicht als einen gangbaren Weg. Für sie steht die Bestrafung der Täter nicht im Vordergrund, sondern ist manchmal sogar ein Hindernis. Darum müssen wir uns überlegen, wie wir die Opfer auf eine andere Art und Weise unterstützen können.


Zum Beispiel?
Ich habe Hoffnung in die Idee der restaurativen Justiz. Dieses Konzept betont weniger die Schuld und vermeintlich «angemessene» Bestrafung des Täters, sondern fragt danach, was alle Involvierten brauchen, damit die Situation wieder in Ordnung gebracht werden kann. Das Konzept basiert auf den Praktiken indigener Völker und hat seit den 80er-Jahren eine Renaissance erlebt. Langsam kommt diese Debatte auch in die Schweiz. Meiner Meinung nach wäre ein solcher Ansatz eine grosse Chance für Opfer, aber auch für Täter. 

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